Kein Mordversuch

Mit Holzfälleraxt brutal auf „Spezl“ eingeschlagen

Tirol
10.12.2019 18:30

Sie waren fast wie Brüder! Doch plötzlich schlug einer der beiden mit einer Holzfälleraxt auf den anderen ein und verletzte ihn am Kopf. Wegen versuchten Mordes saß daher nun ein Afghane (27) in Innsbruck vor Gericht. „Ich wollte ihn nicht töten, nur eine Lektion erteilen“, so der Angeklagte. Das Tatmotiv blieb rätselhaft.

Als seinem Freund und Mitbewohner im Jahr 2016 mit einem Hammer auf den Kopf eingedroschen wurde, kümmerte sich der 27-jährige Afghane rührend um den zwei Jahre älteren Landsmann. Doch nicht einmal drei Jahre später attackierte dann er in Wörgl seinen „Spezl“ mit einer Holzfälleraxt – ausgerechnet mit zwei Schlägen gegen den Kopf.

Motiv blieb unklar
Das Motiv für die Tat konnte auch der Prozess nicht klären. „Ich war wütend auf ihn, weil er Fotos meiner Verlobten auf Facebook gestellt hatte“, erklärte der Angeklagte. Bilder, die die Frau angeblich ohne Vollverschleierung gezeigt haben. Das Opfer beteuerte vor der Vorsitzenden Richterin Martina Eberherr allerdings, dass er derartige Aufnahmen nicht einmal kennen würde. „Vielleicht attackierte er mich, weil ich keinen Kredit bei der Bank für seine Hochzeit aufnahm. Vielleicht war es auch, weil ich ihm nicht half, als er gekündigt wurde. Ich weiß es nicht“, konnte auch der 29-Jährige kein Motiv nennen.

Landsmann an Innufer gelockt
Die Tat selbst könnte jedenfalls aus der Feder eines Hollywood-Regisseurs stammen! Nach einem Streit in der Wohnung soll der 27-Jährige seinen Freund zu einem Sex-Treffen mit einer mysteriösen Unbekannten an den Inn gelockt haben. „Ich wollte mit der Axt einen Ast abschneiden und ihm damit weh tun, wie er mir“, so der Angeklagte. Doch dann schlug er mit der Rückseite der Axt zu. Der Geschlagene kam noch einmal glimpflich davon, er erlitt nur Rissquetschwunden.

Absichtlich schwere Körperverletzung
Für die Geschworenen war es kein Mordversuch! Der Afghane wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft – zwei davon wurden bedingt nachgesehen – und 1500 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt. Nicht rechtskräftig.

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