Spanierin klagte

Handgepäck: Ryanair muss Gebühren zurückerstatten

Reisen & Urlaub
21.11.2019 17:27

Der irische Billigflieger Ryanair - dem in Österreich die Laudamotion („Lauda“) gehört - muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro zurückerstatten. Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle „missbräuchliches Verhalten“ dar.

Die Passagierin hatte geklagt, weil sie am 25. Jänner vor ihrem Flug von Madrid nach Brüssel für ihr zweites Gepäckstück 20 Euro zahlen musste. Die irische Fluggesellschaft sah sich im Recht, da nach ihren Bestimmungen nur bei Buchung des Priority-Tarifs das zweite Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von zehn Kilogramm kostenlos mit in die Kabine des Flugzeugs genommen werden darf. Die Frau hatte nur „Standard“ gebucht. In diesem Tarif dürfen Reisende seit November 2018 nur noch eine kleine Tasche mit an Bord nehmen, wenn sie nicht mehr bezahlen wollen.

Entschädigungsansuchen abgewiesen
Laut Richterin entstünden der Airline bei einem zweiten Handgepäck aber keine Kosten. Darum sei die Gebühr ungerechtfertigt, und die Klägerin bekommt ihre 20 Euro zurück. Doch ihre Forderung von zehn Euro Entschädigung wies das Gericht ab.

Unzulässige Geschäftspraxis
Die neuen Gepäckrichtlinien von Ryanair sorgen immer wieder für Ärger. Im Feber hatte das italienische Kartellamt die Airline zum Beispiel zu einer Strafzahlung von drei Millionen Euro verurteilt. Handgepäck sei ein „wesentlicher Bestandteil“ des Luftverkehrs. Deshalb sei das neue Preismodell eine unzulässige Geschäftspraxis.

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