„Willkürentscheidung“

Kickl: Präsident bei Ministerauswahl entmachten

Österreich
31.10.2019 11:22

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl will den Einfluss des Bundespräsidenten auf die Regierungsbildung zurückdrängen. Er tritt er für eine Änderung der Verfassung ein, damit der Bundespräsident „nicht mehr die Möglichkeit hat, aufgrund einer Willkürentscheidung irgendjemanden als Minister abzulehnen“. Potenzieller Profiteur einer solchen Änderung wäre er selbst.

Geht es nach Kickl, dann soll der Bundespräsident künftig kein Vetorecht für Ministervorschläge haben, berichtet die Tageszeitung „Österreich“. Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hatte bereits im Juli angekündigt, Kickl nicht mehr als Innenminister anzugeloben. Für den „unwahrscheinlichen Fall“, dass Kickl tatsächlich vorgeschlagen würde, „würde es an mir scheitern“, sagte der Präsident. Allerdings hatte ÖVP-Chef Sebastian Kurz bereits zuvor klargemacht, Kickl nicht mehr vorschlagen zu wollen.

Zentrale Rolle bei Auswahl der Regierungsmitglieder
Die Bundesverfassung (Art. 70 B-VG) gibt dem Bundespräsidenten eine zentrale Rolle bei der Auswahl der Regierungsmitglieder: Die Minister werden zwar vom Bundeskanzler vorgeschlagen, ernannt werden sie aber vom Präsidenten. An dieser Hürde sind in der Vergangenheit mehrere FPÖ-Politiker gescheitert.

Einmal im Amt, kann der Bundespräsident einzelne Minister aber nicht mehr selbst feuern: Das Staatsoberhaupt darf zwar die gesamte Regierung (oder den Kanzler) entlassen, zur Entlassung einzelner Minister braucht er aber einen Antrag des Kanzlers. Das ist erstmals seit 1945 im Mai geschehen, als Kickl auf Antrag von Kurz als Innenminister abgesetzt wurde.

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