Nach blauem Vorstoß

Rauchen abends erlauben? Wirtschaftskammer dafür

Österreich
12.09.2019 10:51

Kaum ein Thema beschäftigt die Österreicher - und auch die Politik - so sehr wie das Rauchen in Lokalen. Derzeitiger Letztstand: Ab November ist es bundesweit untersagt - wogegen die Nachtgastronomen juristisch vorgehen. Auch FPÖ-Chef Nobert Hofer kündigte in der Vorwoche an, das Gesetz einmal mehr kippen zu wollen, sollte seine Partei erneut in die Regierung kommen. Ihm schwebt eine Kompromisslösung vor - etwa Rauchen ab 20 Uhr. Präsident und Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Mahrer und Karlheinz Kopf (beide ÖVP), sprachen sich nun für eine Sonderregelung für Nachtgastronomiebetriebe aus, vor allem wegen des Anrainerschutzes.

Der Trend gehe natürlich „in die Richtung rauchfrei, das ist nicht nur in Österreich so“, so Kopf in einem Interview mit „Vorarlberg Online“, aber es gebe Gastronomiebereiche - wie die Nachtgastronomie -, in denen das Rauchverbot zum Problem für Anrainer würde und wo man nachschärfen müsse. „Denn was tun die Gäste, die Raucher sind? Sie gehen vor die Tür hinaus.“ Im innerstädtischen Bereich sei das dann unter Umständen Lärmbelästigung. Da müsse man eine Lösung finden - eventuell doch Raucherräume zu erlauben. Derzeit sei man auch mit dem Fachverband in Diskussion, so Kopf.

Mahrer: „Kein derart hoher Anrainerschutz wie in Österreich“
Mahrer ergänzte, dass es in allen anderen Ländern, in denen Raucher aufgrund des Verbots einfach vor die Tür gehen, keinen „derart hohen Anrainerschutz“ wie in Österreich gebe. Es seien „Äpfel mit Birnen verglichen worden“. Wenn die Gastronomen dann wegen der Lärmbelästigungen haftbar gemacht würden, die Dutzende oder im Fall von Großdiskotheken auch Hunderte rauchende Gäste im Freien verursachen würden, „dann schau ich mir das an, wie das wird“. Es seien dann Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle bedroht, „das will dann auch wieder niemand“, so Mahrer.

„Man wird eine Sonderregelung finden müssen“
Zu den Fragen Verhältnismäßigkeit, Lärmbelästigung, Anrainerschutz im Bereich der Gastronomie, die am Abend offen hat, und der Nachtgastronomie werde man „eine Sonderregelung finden müssen“. Denn das sei existenzbedrohender als die Frage der Investitionen für die nötigen Umbauarbeiten, so Mahrer. Er habe „totales Verständnis“ für seine Mitgliedsbetriebe, die sich gegen die neuen Regelungen wehren.

Die Interessensgemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“, die nach eigenen Angaben mehr als 2000 Unternehmen umfasse, hatte im August beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht und die erste juristische Hürde passiert. Das ehemals von der rot-schwarzen Koalitionsregierung geplante, von der türkis-blauen Regierung dann wieder aufgehobene und schließlich von allen Parteien außer der FPÖ Anfang Juli wieder beschlossene Gastro-Rauchverbot ist der Initiative Nachtgastronomie ein Dorn im Auge. Eben wegen „der nicht zu Ende gedachten Situation rund um den Schutz der Anrainer“.

Nachtgastronomen-Sprecher: „Nun Taten folgen lassen“
Der Sprecher der Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, sieht in den Aussagen von Mahrer und Kopf „einen wichtigen und dringend notwendigen Vorstoß im Verständnis rund um die prekäre Situation der österreichischen Nachtgastronomie und ein Bekenntnis der Wirtschaftskammer Österreich zu den Mitgliedsbetrieben“. Nun gelte es, „diesen klaren Worten Taten der politischen Verantwortlichen folgen zu lassen“. Darüber hinaus dürfe die Verantwortung der politischen Vertreter, den Raucheranteil in Österreich zu senken, nicht auf Gastronomen und Anrainer abgewälzt werden.

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