4900 Euro gefordert

Mobbingaffäre: Mädchen hofft auf Haftentschädigung

Kärnten
10.09.2019 07:54

Viel ist es nicht, was jene junge Kärntnerin (14) nun von der Republik als Entschädigung für jene drei Monate zu bekommen hofft, die sie zu Unrecht im Gefängnis verbracht hatte. Exakt 4900 Euro fordert ihr Anwalt - denn mehr steht seiner Klientin laut Gesetz nicht zu ...

Der „Mobbing-Albtraum“ in Kärnten hat 2017 europaweit für mediales Aufsehen gesorgt. Wie berichtet, soll ein 15-Jähriger von einer Clique in Klagenfurt wochenlang im Internet verhöhnt sowie sogar verprügelt worden sein. Eine damals 14-Jährige wurde verurteilt und musste sogar ins Gefängnis. Dann die Wende: Der Bursche gab zu, alles inszeniert zu haben.

„Das Übelste, was uns in der Justiz passieren kann“
Jugendrichter Michael Schofnegger begleitete den Fall: „Er zeigt das Übelste, was uns in der Justiz passieren kann - dass jemand falsche Angaben macht. Trotz unserer Überzeugung lagen wir diesmal falsch.“ Der Bursche war konsequent bei seinen Lügen geblieben. Und auch das betroffene Mädchen hatte sich zu den Vorwürfen, das vermeintliche Opfer gemobbt zu haben, geständig gezeigt. Angeblich sei ihr dies geraten worden.

Anwalt: „Wir fordern von der Republik Entschädigung“
„Meine Mandantin ist zu Unrecht drei Monate in U-Haft gesessen. Dafür fordern wir von der Republik eine Entschädigung von 4900 Euro“, erklärte Philipp Tschernitz, der Anwalt des Mädchens, gegenüber „Heute“. Warum nicht mehr gefordert wird, liegt daran, dass dem Opfer gerade einmal rund 50 Euro pro Tag Freiheitsentzug zustehen. Mehr ist laut Gesetz schlicht nicht vorgesehen. Für die rund 90 Tage in Haft ist das aber wohl nur ein schwacher Trost.

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