Lizenz verweigert

Keine Bundesliga-Genehmigung für Austria Kärnten

Fußball
30.04.2010 14:22
Der Senat 5 der Bundesliga hat Austria Kärnten wie im Vorjahr in erster Instanz die Lizenz für die kommende Saison verweigert. Alle weiteren Teams der höchsten Spielklasse haben die Spielgenehmigung für 2010/11 ohne Auflagen in der Tasche. Am Tag des negativen Bescheids ging bei den Klagenfurtern aber auch eine positive Nachricht ein, die neue Hoffnung gibt. Die Landeshauptstadt beschloss am Freitag, dem Verein die benötigten 800.000 Euro zukommen zu lassen.

Damit lebt die Chance, dass der Absteiger aus der tipp3-Bundesliga im Zuge des Protestverfahrens im zweiten Anlauf doch noch die Lizenz für die Erste Liga bekommt.

Dass das Lizenzierungsverfahren der Bundesliga wie im Vorjahr mit einer Ausnahme (ebenfalls Austria Kärnten) ohne Auflagen auskam, wertete die zuständige Kommission, in der mit Rudolf Novotny auch ein Gewerkschaftsvertreter der Vereinigung des Fußballer (VdF) saß, als positives Zeichen. "Dies spricht für die Stabilität und Kontinuität in dieser Spielklasse", sagte am Freitag der Vorsitzende des Senates 5, Rechtsanwalt Thomas Hofer-Zeni.

In der Ersten Liga kamen bei der Prüfung und Evaluierung durch den sechsköpfen Senat SCR Altach, Austria Lustenau und FC Gratkorn ohne Wenn und Aber durch. Finanzielle Auflagen erhielten Wacker Innsbruck, FC Admira, SKNV St. Pölten, Vienna und TSV Hartberg auferlegt.

Vorerst keine Lizenz für FC Lustenau und FC Dornbirn
Auf der Strecke blieben vorerst wie Austria Kärnten auch die Vorarlberger Klubs FC Lustenau und FC Dornbirn. Von den Aufstiegskandidaten wurde den Regionalligsten SV Horn, SC/ESV Parndorf, WSG Wattens, SV Grödig und St. Andrä die Lizenz erteilt, wobei etwaige Auflagen aber erst nach Feststehen des Aufstiegs kundgetan werden.

Dass diesmal 17 von 20 Bundesliga-Vereinen bereits in erster Instanz die Lizenz erhielten, wertete Bundesliga-Vorstand Georg Pangl als erfreulich. "Ein solches Ergebnis wurde in den vergangenen sieben Jahren seit Einführung des UEFA-konformen Lizenz-Verfahrens erst zweimal (2004 und 2008, Anm.d.R.) erreicht und spricht für das verantwortungsvolle Handeln der Clubs", sagte der Burgenländer.

Im Gegensatz zum Oberhaus zeigte die Erste Liga freilich ein etwas differenziertes wirtschaftliches Bild. "Dieses Gefälle zwischen der höchsten und der zweithöchsten Spielklasse war bereits im Vorjahr", meinte Hofer-Zeni wenig überrascht. Er betrachtet die insgesamt sieben Anträge aus den drei Regionalligen aber als positive Entwicklung. "Das zeigt das gesteigerte Bewusstsein der Clubverantwortlichen für die wirtschaftlichen und organisatorischen Konsequenzen, die mit einem Aufstieg in die Bundesliga verbunden sind."

Klubs haben zehn Tage Zeit für Protest
Gegen den Beschluss des Senats 5 kann innerhalb von zehn Tagen, spätestens bis 10. Mai, beim Protestkomitee Einspruch eingelegt werden. Das Gremium trifft dann innerhalb von fünf Tagen in zweiter und letzter Instanz eine Entscheidung. Damit ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des Liga-internen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, Klage eingebracht werden. Eine eventuell notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.

Pangl hofft, dass jene Vereine, denen die Lizenz verweigert wurde, die Möglichkeit des Protestes mit neuen Nachweisen zur Erfüllung der Anforderungen wahrnehmen. Daher erübrige sich auch, über die Zusammensetzung der Ersten Liga zu spekulieren. Einerseits würden etwaige Lizenz-Proteste erst Mitte Mai behandelt und andererseits die Regionalligen noch bis Juni laufen. "Angesichts der erstinstanzlichen Entscheidungen zeigt sich die Bedeutung einer stabilen und kontinuierlichen Ligen-Zusammensetzung - die Reduktion der Liga auf zehn Klubs soll dazu ab 2010/11 soll einen wesentlichen Betrag liefern", meinte Pangl.

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