Ministerium klärt auf:

Was, wenn Facebook die Digitalsteuer nicht zahlt?

Digital
05.04.2019 10:44

Während Frankreich und die USA noch um sie streiten, hat Österreich vor wenigen Tagen seine Variante einer Digitalsteuer auf den Weg gebracht. Eine fünfprozentige Online-Werbeabgabe, die Abschaffung steuerlicher Begünstigungen bei der Einfuhr-Umsatzsteuer und eine Haftungsklausel für Plattformen wie Airbnb sollen nach dem Willen von ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger 200 Millionen Euro jährlich ins Budget spülen. Aber kann das funktionieren? Immerhin haben viele IT-Riesen wie Facebook gar keine Österreich-Niederlassung. Wir haben im Ministerium nachgefragt.

Experten halten die erwarteten Einkünfte von 200 Millionen Euro für eine recht optimistische Schätzung und trauen einer EU- oder OECD-weiten Variante so einer Steuer größeren Erfolg zu. Die Opposition warnt wiederum, dass die Abschaffung der Begünstigungen bei der Einfuhr-Umsatzsteuer - bisher waren Güter im Wert von bis zu 22 Euro steuerfrei - am Ende der Konsument zahlt.

Tatsächlich sind noch viele Fragen offen, die sich im Zusammenhang mit dem neuen Steuerpaket stellen. Wir haben im Finanzministerium um Konkretisierung gebeten. Hier finden Sie unsere Fragen und die Antworten des Ministeriums.

Wie greifbar sind Firmen wie Facebook oder Airbnb ohne Firmensitz in Österreich für unser Finanzministerium?
Das Ministerium: „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass internationale Großkonzerne Steuervorschriften einhalten und sie treffende Steuern wie vorgesehen entrichten. Sollte dennoch eine Steuererhebungsmaßnahme erforderlich werden, bietet das Steuerverfahrensgesetz Möglichkeiten einer Steuerschätzung.“ Außerdem habe man inner- und außerhalb der EU ein Netz an Rechtsvorschriften bei der Verwaltungszusammenarbeit, um Informationen einzuholen und Steuern einzutreiben.

Wie funktioniert die neue Online-Werbeabgabe in der Praxis? Zahlt der Werbekunde oder die Werbeplattform?
„Steuerschuldner soll der Online-Werbeleister (digitaler Großkonzern) sein, der Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung einer Onlinewerbeleistung hat“, erklärt das Ministerium. Die Bemessung soll auf Basis einer jährlichen Meldung seitens des Konzerns, also beispielsweise durch Facebook erfolgen. Die Konzerne müssen also künftig eine jährliche Steuerveranlagung machen.

Hat die Republik Sanktionsmöglichkeiten, wenn Facebook nicht zahlt?
Sollte ein Konzern seine Veranlagung „nicht oder nur unvollständig übermitteln, wird die Abgabenbehörde die Grundlage für die Steuererhebung schätzen und die Steuer vorschreiben“, kündigt das Ministerium an. An eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung seien natürlich finanzstrafrechtliche Sanktionen geknüpft. Eine Vollstreckung sei mithilfe internationaler Kooperationen möglich.

Zahlt die Einfuhrumsatzsteuer bei Kleinbeträgen der Käufer oder der Händler?
Aus dem Ministerium heißt es: „Die Frage, wer die Steuer auf die drittländischen Produkte zu bezahlen hat, hängt von der vertraglichen Gestaltungen ab. Die korrekte Versteuerung der Produkte durch den Lieferer soll mit dem sogenannten “Import-One-Stop-Shop„ (IOSS) vereinfacht und unterstützt werden.“

Wie funktioniert diese „Import-One-Stop-Shop“-Regelung in der Praxis?
Das Finanzministerium: Bisher ist es bereits bei elektronischen Dienstleistungen (z.B. Download einer App), Rundfunk- und Telekommunikationsdienstleistungen von drittländischen Unternehmern beim Einfuhr-Versandhandel elektronisch möglich, die Steuer direkt über Finanzonline zu erklären und abzuführen - das heißt die Steuer wird bereits durch den Händler abgeführt.“

15 der erwarteten 200 Millionen Euro aus den neuen Abgaben sollen in einen Medienfonds fließen: Wie funktioniert der, nach welchen Kriterien wird gefördert?
Hier befindet man sich offenbar noch ganz am Anfang, nur der Zweck - Unterstützung bei der Digitalisierung - dieses Topfes ist schon fix. Eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage: „Die genaue Ausgestaltung des Medienfonds wird gemeinsam mit dem Medienministerium festgelegt. Wir befinden uns in laufenden Gesprächen.“

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