Bluttat vor Hochzeit

Asylverfahren verschleppt, jetzt Mordanklage!

Wien
20.03.2019 14:12

Ihr mutmaßlicher Mörder hätte sich eigentlich längst hinter Gittern befinden müssen - verfügte er doch bereits über ein beachtliches Strafregister und bereits drei rechtskräftige gerichtliche Verurteilungen. Doch ihm sollte es gelingen, sich über Jahre hinweg der Strafe zu entziehen, er tauchte unter, lebte als U-Boot in der Wohnung seiner neuen Freundin in Wien, ehe er die 50-Jährige eines Tages im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser angriff und tötete. Nun wurde gegen den 40 Jahre alten Beschuldigten - ein gebürtiger Iraker - Mordanklage erhoben.

Zur blutigen Tat kam es kurz vor der geplanten Hochzeit des Paares Anfang September des Vorjahres in der Wohnung der Frau im Bezirk Leopoldstadt. Die Beziehung der beiden war offenbar immer wieder von Streitigkeiten geprägt gewesen. So missfiel der Frau der Lebenswandel ihres Zukünftigen, der keiner Arbeit nachging und stattdessen seine Zeit zu Hause mit dem Konsum von Alkohol und Cannabis verbrachte.

Nach einem heftigen Streit, bei dem der mutmaßliche Täter mit einem Messer bewaffnet auf seine zukünftige Ehefrau losgehen wollte, konnte sich diese zunächst noch zu einem Nachbarn flüchten. Ein neuerlicher heftiger Streit am 8. September sollte jedoch tödlich enden.

„Du zerstörst mein Leben“
Als die 50-Jährige - sie stammt ebenfalls aus dem Irak - dem Verdächtigen einmal mehr vorwarf, ihr Leben zu zerstören, griff er zum Küchenmesser und stach damit wuchtig auf das Opfer ein. Laut Obduktion erlitt es insgesamt vier tiefe Stichwunden an Hals und Brust, überdies acht Schnitt- sowie Stichverletzungen am Bauch und an der Flanke. Die 50-Jährige sollte schlussendlich an ihrem eigenen Blut ersticken. Zwar kam es zur Tat bei geöffneter Wohnungstür, Zeugen hörten den Streit und Angriff, doch die alarmierten Rettungskräfte sollten zu spät am Tatort auftauchen - die Frau war nicht mehr zu retten. Nun wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien Mordanklage gegen den Beschuldigten erhoben.

Zum Zeitpunkt der Tat hätte sich der mutmaßliche Mörder - er war 2004 nach Österreich geflüchtet - jedoch eigentlich gar nicht in Freiheit befinden dürfen, da er bereits in drei Fällen rechtskräftig verurteilt worden war. 2010 hatte er wegen versuchter schwerer Erpressung zwei Jahre teilbedingt, 2016 wegen Schlepperei ein Jahr teilbedingt und im August 2017 wegen Körperverletzung neun Monate unbedingt ausgefasst.

Strafaufschub beantragt, nach Ablehnung untergetaucht
Im Jänner 2018 wurde ihm die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Er beantragte darauf einen Strafaufschub, indem er unter Verweis auf eine vorgebliche mittelgradige depressive Verstimmung und eine posttraumatische Belastungsstörung Vollzugsuntauglichkeit geltend machte. Die Justiz ließ ein psychiatrisches Gutachten einholen, das dem Mann Vollzugstauglichkeit bescheinigte. Diesen Beschluss bekämpfte der Iraker beim Oberlandesgericht, am 24. Juli wurde der Strafaufschub endgültig abgelehnt.

Doch der Iraker dachte offenbar gar nicht erst daran, seine Strafe anzutreten. Er verschwand von der Bildfläche, tauchte unter und zog - wie sich schlussendlich herausstellen sollte - unangemeldet bei dem späteren Opfer ein.

Auch Ausweisung entzogen
Doch auch einer Ausweisung aus Österreich konnte sich der 40-jährige Verdächtige über viele Jahre hinweg entziehen, indem er gewissermaßen auf Zeit spielte. Der Asylantrag des Irakers wurde 2005 abgewiesen, weil das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen (BAF) die vorgebrachten Fluchtgründe für nicht glaubwürdig hielt. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass eine Abschiebung in den Irak nicht zulässig sei, weshalb dem Mann ein bis März 2011 befristetes Aufenthaltsrecht zugestanden wurde. Nach seiner ersten gerichtlichen Verurteilung wurden ihm der subsidiäre Schutz und die Aufenthaltsberechtigung entzogen. Er wurde in den Irak ausgewiesen.

Dem kam der Iraker offensichtlich nicht nach. Stattdessen brachte er im August 2014 einen Folgeantrag beim BAF ein und erklärte, er wäre nicht in den Irak zurückgekehrt, weil er Angst habe, dort getötet zu werden. Neue Asylgründe machte der Mann nicht geltend. Er gab lediglich an, er wolle eine Frau heiraten und leide unter Panikattacken und Angstzuständen. Dessen ungeachtet wurde ihm am 4. Mai 2017 das Aufenthaltsrecht entzogen, weil das BAF keinen entscheidungsrelevanten Sachverhalt feststellen konnte. Gegen die aufenthaltsbeendende Maßnahme legte der Iraker Beschwerde ein, der am 19. Mai 2017 aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde. Seither ist beim Bundesverwaltungsgerichtshof ein Beschwerdeverfahren anhängig.

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