Raufhandel mit Todesfolge, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen sowie eine Vergewaltigung sind derzeit kein ausreichender Grund für eine Abschiebung. Erst ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren müssen Flüchtlinge das Land verlassen.
Verfahren beschleunigen
„Hier braucht es einen neuen rechtlichen Rahmen. Es ist unsere Pflicht Frauen und Kinder zu schützen“, fordert ÖVP-Landesmanager Wolfgang Hattmannsdorfer nach der allgemeinen Strafrechtsreform auch eine Nachschärfung der Gesetze für straffällige Asylwerber. Dabei müsse bei Delikten verpflichtend ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet werden können.
Konsequent abschieben
Zum anderen sollen rechtskräftig verurteilte Asylwerber sowie Asylberechtigte künftig konsequenter abgeschoben werden. „Wer nach einem Sexualverbrechen rechtskräftig verurteilt wird, muss das Land verlassen“, so Hattmannsdorfer. Er verlangt auch eine strengere rechtliche Handhabe bei Verwendung falscher Identitäten.
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