Nachbarn blitzten ab:

Einsprüche gegen Moschee-Ausbau scheiterten

Oberösterreich
11.05.2018 05:45
Porträt von krone.at
Von krone.at

Geplante Umbauten bei der Moschee an der Kremplstraße in Linz sorgten heuer für einigen Politwirbel - die „Krone“ berichtete. Denn Anrainer waren besorgt, sie legten Berufungen ein. Und blitzten beim Linzer Stadtsenat mit sämtlichen Einwändungen ab. Jetzt bleibt den Nachbarn nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht.

Den Bauwerbern - dem Bosniaken-Verein NUR - war Schummelei bei den Geschoßen und das Fehlen von Parkplätzen vorgeworfen worden, die Nachbarn der Moschee fürchten zudem Lärmbelästigung bei Veranstaltungen. Sie beriefen daher gegen das Bauvorhaben, das eine Aufstockung für Wohnungen, Gäste- und Klassenzimmer vorsieht, es gibt aber keine zusätzlichen Parkplätze. Nun bekamen sie die Antwort: Alle Berufungen wurden als unbegründet abgewiesen!

Stadtsenat hat keinen Einfluss
In der Begründung erläutert der Stadtsenat, dass er auf gesetzeswidrige Bebauungspläne und Rechtsrichtigkeit gar keinen Einfluss hat. Und so zerpflückte der Stadtsenat die Berufungen:

Lärmbelästigung:
Da das Baugrundstück als „Sondergebiet des Baulandes - Seelsorgeeinrichtung“ gewidmet ist, ist es für Bauten vorgesehen, in denen gesungen, musiziert oder Ähnliches wird.

Geschoßanzahl:
Der Zubau, der aufgestockt werden soll, ist Teil des Hauptgebäudes. Und da bei diesem der Boden des untersten Geschoßes ein paar Zentimeter unter dem Niveau des angrenzenden Geländes situiert ist, gilt es als „Keller“ und nicht als Geschoß

Autoparkplätze:
Auf die Errichtung einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen steht Nachbarn kein subjektives Recht zu. 

Störung des Ortsbildes:
Da haben Nachbarn generell kein Mitspracherecht, wenn das Ortsbild durch ein bestimmtes Bauvorhaben beeinträchtigt wird.

Letzte Frist
Jetzt können die Anrainer bis 21. Mai noch eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbringen.

Johann Haginger/Kronen Zeitung

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