Er wollte Euthanasie

Wieso Australier (104) zum Sterben nach Basel flog

Ausland
10.05.2018 14:19

Er kam mit der Absicht, seinem Leben ein Ende zu setzen, in die Schweiz. Jetzt ist er tot: Der australische Botanikprofessor David Goodall ist am Donnerstag im Alter von 104 Jahren in einer Baseler Klinik gestorben. Er nahm einen Dienst in Anspruch, der ihm in seiner Heimat nicht zur Verfügung stand. Goodall bat um Sterbehilfe.

Sterbehilfe (Euthanasie) ist ein Reizthema. In liberalen Staaten wie der Schweiz oder den Niederlanden ist sie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, in den meisten Ländern der Erde ist der unterstützte Selbstmord dagegen streng verboten. So auch in Goodalls Heimat Australien.

Professor reiste zum Sterben in die Schweiz
Weil ihm dort sein Wunsch, seinem Leben mit ärztlicher Unterstützung ein Ende zu setzen, verwehrt wurde, wandte sich der pensionierte Botanikprofessor an die Schweizer Organisation Eternal Spirit. Der Grund für Goodalls Wunsch, zu sterben: Sein hohes Alter habe schlicht zu einem Verlust an Lebensqualität geführt, den er nicht länger hinnehmen wollte, berichtet die Zeitung „Blick“.

Bis weit in seine Neunziger habe er ein aktives und glückliches Leben geführt, sagte Goodall kürzlich noch in einem Interview. Doch dann spielte sein Körper nicht mehr mit. Er wurde schwächer, stürzte einmal schwer. Der betagte Mann entschied, dass es an der Zeit für ihn war, zu gehen.

Am Donnerstagmittag wurde Goodalls Wunsch in einer Schweizer Klinik schließlich wahr. Begleitet vom Arzt und Sterbehilfe-Aktivisten Philip Nitschke - er sorgte jüngst mit der Präsentation einer Selbstmordmaschine für Aufsehen - erhielt er in Basel eine tödliche Dosis des Schlafmittels Pentobarbital. Um 12.30 Uhr erloschen seine Lebensgeister.

Fall befeuert die Debatte über Sterbehilfe
Der Tod des Professors, der vor einigen Jahren weltweit Schlagzeilen machte, weil ihn seine Uni im Alter von 102 Jahren regelrecht in den Ruhestand zwingen musste, befeuert die Debatte über Sterbehilfe. Kritiker der Euthanasie argumentieren, Sterbehilfe sei im Prinzip Mord und adäquat zu bestrafen. Hierzulande spricht die Justiz von „Tötung auf Verlangen“.

In anderen Ländern wie der Schweiz oder den Niederlanden vertritt man eine andere Auffassung. Dort glaubt man, dass alte oder kranke Menschen ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod haben. Unter strengen Auflagen - Sterbehilfepatienten werden von mehreren Ärzten begleitet und physisch sowie psychologisch genau begutachtet - erlauben sie deshalb den unterstützten Suizid.

In Österreich kam es vor rund einem Monat zu einer intensiveren Debatte über Sterbehilfe. Eine 52-jährige Frau hatte ihren Freund auf dessen Wunsch im Wiener AKH von lebenserhaltenden Maschinen getrennt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Mordverdachts ein.

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