Oberösterreich ist eines der drei Bundesländer, das mehr als eine Million Wahlberechtigte hat. Spitzenreiter ist Niederösterreich (mit fast 1,4 Millionen Wahlberechtigten bei der Landtagswahl 2008), gefolgt von Wien (1,142 Millionen im Jahr 2005).
Nicht nur Österreicher wählen bei Gemeinderatswahlen
Für die ebenfalls am 27. September stattfindende Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Oberösterreich weist die Landeswahlbehörde mehr Wahlberechtigte, nämlich 1,115.724, aus. An den Kommunalwahlen dürfen nämlich nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich teilnehmen. Nicht wahlberechtigt sind in Oberösterreich – trotz Briefwahl – die Auslands-Oberösterreicher.
Briefwahl erstmals auch bei Kommunalwahlen
Zwei große Wahlrechts-Neuerungen kommen bei den Wahlen am 27. September erstmals zum Einsatz. Neben der Senkung des Wahlalters wird heuer auch per Briefwahl abgestimmt. Diese wurden nicht nur für die Bundeswahlen, sondern auch österreichweit für Landes- und Kommunalwahlen eingeführt. Oberösterreich hat aber eine bundesweit einzigartige Frist im neuen Wahlrecht: Briefwahlstimmen müssen dort bereits bei Wahlschluss (meist 16.00 Uhr) bei der Wahlbehörde eingelangt sein.
Im Bund und bei den anderen Landtagswahlen haben Briefwähler meist bis zum achten - in Salzburg bis zum vierten - Tag nach der Wahl Zeit, ihre Wahlkarte an die Wahlbehörde zu übermitteln. Für alle diese Urnengänge ist jedoch ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Stimmabgabe spätestens bis zur Schließung des letzten Wahllokales zu erfolgen hat. Dennoch führen Kritiker der Briefwahl an, dass es bei diesen Fristen auch möglich ist, die Wahlentscheidung erst nach Vorliegen des vorläufigen Endergebnisses zu treffen.
Briefwähler müssen sich früh entscheiden
In Oberösterreich wird dies nicht der Fall sein, im Gegenteil: Briefwähler müssen sich sogar einige Tage vor den Urnenwählern entscheiden. Der frühe Termin ist in Oberösterreich deshalb möglich, weil die Auslands-Oberösterreicher nicht stimmberechtigt sind; das Wahlrecht haben nur Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich bzw. bei den Kommunalwahlen auch EU-Bürger mit Wohnsitz im Land. In Vorarlberg, das am 20. September den Landtag neu wählt, in Niederösterreich und Tirol ist das anders.
OÖ hat lange Legislaturperiode im Landtag
Nicht neu ist eine weitere Besonderheit des oberösterreichischen Wahlrechts: Die dortige sechsjährige Legislaturperiode für den Landtag ist österreichweit die längste; in allen anderen Ländern sowie beim Nationalrat dauert sie fünf Jahre. Auf Gemeindeebene wird auch in Kärnten und Tirol - so wie OÖ - nur alle sechs Jahre gewählt.
Symbolbild
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