"Ich war früher nie krank", erzählt Kurt Pazour aus Dietmanns (NÖ). Doch im November 2006 erlitt er eine Nierenkolik. Er wurde sofort in ein Spital eingewiesen, wo man sich zu einer so genannten ESWL-Therapie entschied. Dabei sollen die Nierensteine mit einem speziellen Gerät von außen mit Stoßwellen zertrümmert werden.
Doch sein Zustand verbesserte sich durch den Eingriff nicht – im Gegenteil. Kurt Pazour, Vater zweier Kinder, konnte nie wieder in seinen Beruf als Glaser zurückkehren. Er war in mehreren anderen Spitälern zur Behandlung. Auch das brachte keine Heilung. Inzwischen musste der Familienvater sogar in Invalidenrente gehen.
Klage gegen Land Niederösterreich eingereicht
Er brachte gegen das Land Niederösterreich Klage auf 25.000 Euro Schmerzensgeld ein. Kurt Pazour und sein Anwalt Bernhard Kispert vertreten die Ansicht, dass der Mann beim ersten Eingriff in dem Spital verpfuscht wurde. Dass durch die Stoßwellen-Therapie seine Niere irreparabel geschädigt worden sei. Was vom Land Niederösterreich freilich bestritten wird.
Sachverständiger: Kein Fehler des Arztes
Beim Prozess in St. Pölten wurde ein Gutachten erstellt. Ein Sachverständiger bestreitet, dass der Arzt Fehler gemacht hat. Nach der Operation habe sich zwar ein Hämatom an der Niere gebildet. Das sei eine selten auftretende Nebenwirkung der Stoßwellentherapie. Von einem Behandlungsfehler könne aber nicht gesprochen werden. Und eine Zyste an der Niere stünde mit dem Eingriff in keinem Zusammenhang. Dass es Kurt Pazour heute so schlecht geht, hätte nichts mit dem Eingriff zu tun.
Der Prozess wurde vertagt. Weitere Zeugen sollen gehört werden.
von Peter Grotter, Kronen Zeitung
Symbolbild
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