EGMR wies Klage ab:

Burka-Verbot in Frankreich ist rechtens

Ausland
01.07.2014 15:09
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das seit 2011 in Frankreich geltende Burka-Verbot für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Grundrechtsverletzung dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die Entscheidung wurde auch von anderen Staaten mit ähnlichen Regelungen mit Spannung verfolgt. Gegen das Gesetz hatte eine 24-jährige Muslimin geklagt, die sich diskriminiert fühlt. Für die Regierung verstößt die Burka gegen die Gleichberechtigung.

Seit dem Erlass im April 2011 wird eine heftige Debatte um das Verbot in Frankreich geführt. Im Falle eines Zuwiderhandelns sieht das Gesetz sogar eine Geldstrafe in der Höhe von 150 Euro vor. Alternativ kann auch Sozialdienst abgeleistet werden.

Frau stritt ab, zu Schleier gezwungen worden zu sein
Die junge Muslimin, deren Name nicht der Öffentlichkeit preisgegeben wurde, hatte sich in ihrer Klage, die seit vergangenem November verhandelt wurde, auf mehrere Passagen der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen: auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Glauben-, Meinungs- und Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.

Die Frau stritt ab, jemals von Mitgliedern ihrer Familie zum Tragen eines Schleiers gezwungen worden zu sein. Vielmehr habe sie sich aus freiem Willen dafür entschieden. Außerdem habe sie sich den Sicherheitsbehörden gegenüber stets kooperativ gezeigt und sich auf Aufforderung enthüllt, zitierte die Nachrichtenagentur AFP aus einer schriftlichen Stellungnahme der 24-Jährigen.

Richter: "Keine Diskriminierung, verhältnismäßig"
Doch die Richter entschieden, dass es sich bei der Maßnahme in Frankreich keineswegs um eine Diskriminierung von bestimmten religiösen Gruppen handle. Außerdem sei das Verbot gerechtfertigt, um das soziale Zusammenleben und den Zusammenhalt der Bevölkerungsteile zu garantieren, hieß es in der Begründung des Urteils.

Zwar gestanden die Straßburger Richter ein, dass das Gesetz "starke negative Auswirkungen auf die Situation von Frauen hat, die sich aus Glaubensgründen für das Tragen einer Vollverschleierung entscheiden". Mit Blick auf Schätzungen, wonach von den rund fünf Millionen Muslimen in Frankreich weniger als 2.000 eine Vollverschleierung tragen, erklärte das Gericht aber, das Verbot könne durchaus als "verhältnismäßig erscheinen".

Das Gericht betonte aber, Frauen dürften in Frankreich in der Öffentlichkeit durchaus religiöse Kleider tragen, solange das Gesicht sichtbar sei. Zudem gründe das Gesetz nicht "explizit" auf der religiösen Bedeutung der Vollverschleierung, sondern auf der Tatsache, dass diese das Gesicht vermumme. Des weiteren sei das angedrohte Strafmaß sehr niedrig.

Die klagende Muslimin reagierte nach Worten ihres Anwalts Ramby de Mello "enttäuscht" auf das Urteil. Sie habe den Richterspruch aber erwartet und werde ihn "akzeptieren". Ohnehin sind keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich.

Unklare Angabe im Koran zur Verschleierung
Eine der Hauptquellen für die Verschleierung der Frauen im Islam ist die Koransure 33. Dort heißt es: "Oh Prophet! Sage deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Dschilbabs über sich ziehen." Was genau im Koran mit Dschilbab gemeint ist, ist umstritten. Daher gibt es selbst unter Rechtsgelehrten unterschiedliche Interpretationen, was Musliminnen tragen sollten und was nicht.

Heutzutage wird unter dem Dschilbab meist ein weites bodenlanges Übergewand verstanden, das Hände und Kopf freilässt. Muslimische Frauen tragen dazu in aller Regel ein Kopftuch. Die Burka wiederum ist ein sackähnliches Gewand, das Körper und Gesicht der Frau vollständig verhüllt. Damit die Trägerinnen überhaupt etwas sehen können, haben sie vor den Augen ein schmales Netz.

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