52% weniger als 2015

Im Vorjahr wurden 42.073 Asylanträge gestellt

Österreich
15.01.2017 15:20

Die Zahl der Asylanträge in Österreich lag im Vorjahr bei 42.073 Ansuchen und ging damit gegenüber dem Rekordjahr 2015 mit 90.000 Anträgen um 52,4 Prozent zurück. Die von der Regierung verordnete Obergrenze von 37.500 Asylverfahren wurde laut Innenministerium zu 96 Prozent erfüllt. 36.030 Personen wurden 2016 zum inhaltlichen Verfahren zugelassen.

Die Asylantragszahlen bewegten sich demnach "weiterhin auf hohem Niveau", wie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einem Vortrag an den Ministerrat festhält. Zwar gebe es gegenüber 2015 einen deutlichen Rückgang, gegenüber 2014 sei jedoch eine Steigerung von 49,9 Prozent und zu 2013 (17.503 Asylanträge) sogar ein Plus von 140,4 Prozent zu verzeichnen. Die wichtigsten Herkunftsstaaten waren im Vorjahr Afghanistan, Syrien, Irak, Pakistan und Iran.

Von den 42.073 Asylanträgen 2016 wurden 27.254 oder 64,8 Prozent zum Verfahren zugelassen. Dies bedeutet, dass hierzulande eine inhaltliche Prüfung durchgeführt wird und Österreich für die Führung des Asylverfahrens zuständig ist. In 14.819 Fällen oder 35,2 Prozent ist eine Zulassung zum Verfahren bisher nicht erfolgt. Diese werden ins Jahr 2017 mitgenommen.

12.987 Fälle davon befinden sich in einem laufenden Dublin-Verfahren. Für diese Verfahren könnten andere EU-Mitgliedsstaaten zuständig sein, entsprechende Konsultationen dazu werden derzeit geführt. In den verbleibenden 1832 Fällen ist die Zulassung nicht erfolgt, da entweder noch das Alter der Asylwerber geklärt werden muss, wegen der kurzen Zeit seit der Antragstellung noch keine Zulassungsentscheidung getroffen wurde oder das Dublin-Verfahren abgeschlossen und die Zuständigkeit eines anderen EU-Staats festgestellt wurde.

Darüber hinaus wurden im Vorjahr auch 8776 Verfahren zugelassen, bei denen der Asylantrag bereits 2015 erfolgt war. In Summe ergibt das laut Innenministerium mit Stichtag 31. Dezember 2016 eine Zahl von 36.030 zum Verfahren zugelassenen Personen, die für die Berechnung der Obergrenze von 37.500 relevant sind. Für 2017 wurde diese Kapazitätsgrenze mit 35.000 Verfahren festgelegt, wobei die ÖVP zuletzt eine Halbierung auf rund 17.000 forderte.

10.677 Personen haben Österreich 2016 wieder verlassen. Davon reist 5797 freiwillig aus, 4.880 Personen wurden zwangsweise außer Landes gebracht. 2582 davon landeten in Dublin-Mitgliedsstaaten, 2298 ins sonstigen Ländern.

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