Bekam lebenslang

Keine Todesstrafe für den Kinomörder von Aurora

Ausland
08.08.2015 08:13
Drei Jahre nach dem Kinomassaker von Aurora im US-Staat Colorado ist der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Chance auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter in Centennial bei Denver verkündete am Freitagabend die Entscheidung der Geschworenen. Holmes entkam nur deswegen der in Colorado kaum noch angewendeten Todesstrafe, weil dafür eine einstimmige Entscheidung der Geschworenen nötig gewesen wäre.

Der heute 27-jährige James Holmes hatte im Juli 2012 während der Premiere eines "Batman"-Films mit verschiedenen Waffen in das Kino gefeuert. Zwölf Menschen wurden getötet, 70 zum Teil schwer verletzt. Das jüngste Todesopfer war ein sechs Jahre altes Mädchen, ihre Mutter ist seit dem Attentat fast völlig gelähmt und hatte einige Tage nach dem Amoklauf eine Fehlgeburt erlitten.

Der 27-Jährige nahm das Strafmaß ohne Regung zur Kenntnis. Nach Verlesung der Entscheidung stand er mit Händen in den Hosentaschen zwischen seinen Verteidigern und blickte zu Boden. Im Gerichtssaal war während der Verlesung des Strafmaßes mehrfach kurzes Schluchzen zu hören, auch Holmes' Verteidiger trockneten sich mit Taschentüchern die Augen.

Als "Batman-Mörder" bekannt geworden
Holmes war auch der "Batman-Mörder" genannt worden, weil er bei der Premiere von "Batman - The Dark Knight Rises" in die Menge geschossen hatte. Er war zunächst unbewaffnet in das Kino gekommen, dann während des Film herausgeschlichen und mit militärischer Ausrüstung wie Helm und Schutzkleidung zurückgekommen. Einige Zuschauer hielten ihn für einen Fan mit Kostüm. Dann schoss er erst mit einer Schrotflinte, dann einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in die Menge.

Mitte Juli war Holmes schuldig befunden worden. Die Verteidigung hatte seine Einweisung in eine Psychiatrie gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe angestrebt und Holmes 165 Mal angeklagt: Für jeden der zwölf Toten ist Holmes des Mordes und des Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Totschlags und versuchten Mordes - ergibt 164 Fälle. Der letzte und 165. Fall bezieht sich auf die Sprengsätze, mit der er seine Wohnung versehen hatte.

Die Verteidigung argumentierte in dem Prozess, dass Holmes schizophren sei und nicht gewusst habe, was er tat. Auch psychiatrische Gutachter beider Seiten bestreiten nicht, dass Holmes psychisch krank ist. Doch glauben die Gutachter der Anklage, dass er während der Tat zurechnungsfähig war. Dieser Einschätzung folgten auch die Geschworenen.

Todesstrafe in Colorado nur selten vollstreckt
Colorado ist einer der US-Bundesstaaten, in denen es die Todesstrafe gibt - allerdings wurde sie in den vergangenen vier Jahrzehnten nur einmal vollstreckt, 1997 gegen einen Mörder und Vergewaltiger. Um die Todesstrafe zu verhängen, wäre eine einstimmige Entscheidung der zwölf Geschworenen notwendig gewesen. Dennoch steht die Strafe nach wie vor im Rechtskatalog des Staates und kann verhängt werden - im Fall von Holmes konnten sich die Geschworenen aber nicht darauf einigen.

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