Keine Ausnahme mehr

Kastrationspflicht für alle Freigänger gefordert

Tierecke
28.04.2015 08:36
"Die Ausnahme von der Kastrationspflicht muss fallen", sind sich die österreichischen Tierschutzombudsleute einig. Bisher sind Freigänger aus "bäuerlicher Haltung" davon ausgenommen - eine Formulierung, die für Unklarheiten sorgt. Nun wird auf politscher Ebene nach einer Lösung gesucht.

Schon seit dem 1. Jänner 2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in sogenannter "bäuerlicher Haltung". Diese Ausnahme von der Kastrationspflicht betrifft Katzen, die sich unter anderem in Bauernhofnähe aufhalten, aber als Streunertiere - zwar von Menschen gefüttert, aber nicht in menschlicher Obhut gehalten - leben.

Ausnahme im Gesetz wird oft missverstanden
Die Praxis zeigt, dass der Begriff der "bäuerlichen Haltung" oft missverstanden wird, da viele Betroffene glauben, dass alle Katzen, die auf dem Bauernhof leben, in bäuerlicher Haltung gehalten werden. "Die geforderte Klarstellung würde in Zukunft mehr Rechtsklarheit für alle bedeuten", so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.

Bundesländer und Tierschützer bemühen sich um Kastrationen
Das Problem der Streunerkatzen, die auch am und um den bäuerlichen Hof anzutreffen sind, wird freilich durch die Änderung der Formulierung nicht gelöst. Die einzig wirksame und sinnvolle Lösung dafür bietet der Ansatz, dass auch alle Bauernkatzen mit Freigang sowie Streunertiere, die sich auf einem Hof aufhalten, kastriert werden müssen. Es laufen diesbezüglich immer wieder Aktionen in den Bundesländern, im Rahmen derer Aufklärungsarbeit geleistet wird und die Kosten für die Kastration ganz oder zumindest teilweise vom Bundesland oder Tierschutzorganisationen übernommen werden.

Nicht kastrieren bedeutet Tierleid
Eine Katze wird ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif und wirft - wenn sie nicht kastriert wird - im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Nicht kastrierte Katzen mit Freigang vermehren sich oft unkontrolliert, was zu einem raschen Anwachsen der Population an wild lebenden Katzen führt - auch wenn nicht alle Tiere überleben. Werden diese Tiere intensiv gefüttert, verschlechtert sich die Situation zusätzlich durch Zuzug von unkastrierten Haus- und Bauernhofkatzen.

Viele Streuner sind schwer krank
Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Krankheiten, an denen die Katzen sehr oft schwer erkranken oder sogar sterben.  So steigt etwa die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenseuche und Katzenschnupfen, die auch frei laufende Hauskatzen gefährden. Außerdem kommt es leider immer noch vor, dass Katzenbabys durch tierquälerische Methoden wie Erschlagen oder Ertränken "dezimiert" werden. Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot der Tötung gemäß Tierschutzgesetz und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

Kastration bringt weitere Vorteile
"Um dieses Tierleid zu bekämpfen, ist eine gesetzliche Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen unbedingt erforderlich. Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht können Tierhalter übrigens mit Strafen bis zu 3.750 Euro belangt werden", erklärt Persy. Die Kastration hat noch andere Vorteile: Unerwünschtes Markieren entfällt und es gibt weniger Rang- und Revierkämpfe.

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