Leicht zu begeistern

Filesharer-Laptop erfreut deutsche Behörden

Elektronik
30.04.2008 16:39
Die deutschen Behörden scheinen neue Computer wirklich dringend nötig und davon gleichzeitig nicht viel Ahnung zu haben: ein über zwei Jahre alter Laptop eines illegalen Filesharers, der im Zuge einer Durchsuchung beschlagnahmt wurde, hat bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nämlich wahre Lobeshymnen ausgelöst. Wo das Gerät - das "sogar", wie in einer Akte betont wurde, über eine legale Windows-Lizent verfüge - nun künftig zum Einsatz kommen wird, ist noch offen. Der überraschte ehemalige Besitzer hat jedenfalls keine Chance, sein Notebook jemals wiederzusehen.

"Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft", freut sich die Staatsanwaltschaft, wie die Rechtsanwälte Wilde & Beuger des Filesharers in ihrem Blog berichten.

Auf dem Notebook ihres Mandanten waren etwa 3.500 MP3s gefunden worden, die er auf Tauschbörsen angeboten hatte - der Mann ist zu 2.600 Euro Strafe verdonnert worden. Nicht nur der Laptop, auch die externe Festplatte ist danach in den Besitz des Staates übergegangen - laut der Anwälte übrigens zu Recht. Gegenstände, die bei einem Verbrechen benützt werden, sind nach der Verurteilung Staatseigentum. Die meisten dieser Gegenstände werden zwar auf Internetplattformen versteigert, doch offenbar hat das - bereits im Winter 2005 erworbene - Notebook für so viel Aufsehen bei der Staatsanwaltschaft gesorgt, dass nun nicht klar ist, wer das vermeintliche Schmuckstück in Zukunft benützen darf.

Laptop soll nun seinerseits Filesharer aufspüren
"Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb (der Staatsanwaltschaft; Anmerkung) wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller", heißt es in der Akte der Staatsanwaltschaft bewusst vernünftig. Mit dem neuen Traum-Laptop der deutschen Behörden sollen nun offenbar genau jene gejagt werden, die wie der Verurteilte Musikdateien illegal verbreiten.

"Beschaffungskriminalität" neu definiert
Die Anwälte nehmen die Akte mit Humor: Im Rahmen der mehr als 1.000 von ihnen betreuten Filesharing-Verfahren hätten sie ja schon viel erlebt, aber so etwas sei selbst ihnen noch nicht untergekommen, berichten Wilde & Beuger. Am Ende des Berichts heißt es mit einem Augenzwinkern: "Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff 'Beschaffungskriminalität' bald neu definiert werden..."

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