"Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft", freut sich die Staatsanwaltschaft, wie die Rechtsanwälte Wilde & Beuger des Filesharers in ihrem Blog berichten.
Auf dem Notebook ihres Mandanten waren etwa 3.500 MP3s gefunden worden, die er auf Tauschbörsen angeboten hatte - der Mann ist zu 2.600 Euro Strafe verdonnert worden. Nicht nur der Laptop, auch die externe Festplatte ist danach in den Besitz des Staates übergegangen - laut der Anwälte übrigens zu Recht. Gegenstände, die bei einem Verbrechen benützt werden, sind nach der Verurteilung Staatseigentum. Die meisten dieser Gegenstände werden zwar auf Internetplattformen versteigert, doch offenbar hat das - bereits im Winter 2005 erworbene - Notebook für so viel Aufsehen bei der Staatsanwaltschaft gesorgt, dass nun nicht klar ist, wer das vermeintliche Schmuckstück in Zukunft benützen darf.
Laptop soll nun seinerseits Filesharer aufspüren
"Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb (der Staatsanwaltschaft; Anmerkung) wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller", heißt es in der Akte der Staatsanwaltschaft bewusst vernünftig. Mit dem neuen Traum-Laptop der deutschen Behörden sollen nun offenbar genau jene gejagt werden, die wie der Verurteilte Musikdateien illegal verbreiten.
"Beschaffungskriminalität" neu definiert
Die Anwälte nehmen die Akte mit Humor: Im Rahmen der mehr als 1.000 von ihnen betreuten Filesharing-Verfahren hätten sie ja schon viel erlebt, aber so etwas sei selbst ihnen noch nicht untergekommen, berichten Wilde & Beuger. Am Ende des Berichts heißt es mit einem Augenzwinkern: "Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff 'Beschaffungskriminalität' bald neu definiert werden..."
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