Kaufanbot in Mining

Hausabriss: Sohn der Nacktschwimmerin greift ein

Oberösterreich
09.03.2018 18:16

Es wird immer kurioser: Drei statt zwei Möglichkeiten hat das Ehepaar Anton und Berta Kreilinger plötzlich, um in seinem Haus in Mining bleiben zu dürfen. Wie berichtet, droht ihnen nach einem verlorenen Gerichtsstreit mit ihrer Nachbarin der Abriss ihres Hauses. Alternativ könnten sie umbauen oder – nun neu aufgetaucht – an den Sohn der Nachbarin verkaufen.

Was ist die beste Lösung? Nach einem Streit mit ihrer Nachbarin über deren Hecke (die sie als Sichtschutz zum Nacktschwimmen braucht) müssen die Kreilingers um ihr Haus fürchten. Denn die Nachbarin hatte angezeigt, dass die Kreilingers ihr Haus vor über 40 Jahren zu nahe an der Grundgrenze gebaut hatten – und die Gerichte gaben ihr Recht.  Die Folge: Die Kreilingers müssen ihr Haus beziehungsweise die Garage umbauen oder es abreißen lassen.

Sohn der Nachbarin will Haus abkaufen
Nun gibt es noch eine Variante. Der Sohn der Nachbarin würde das Haus der Kreilingers kaufen, die beiden Senioren bekämen dafür ein Wohnrecht in dem Haus, dass sie Ende der 60er Jahre selbst gebaut hatten. Die Grenzproblematik würden Mutter und Sohn dann so lösen, dass der Sohn ein Stück Grund der Mutter erhält, wodurch sich die Grundstücksgrenze verlagert. Dass die Kreilingers ein Stück Grund von der Nachbarin kaufen, hatten die beiden Senioren in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, das wurde aber von der Nacktschwimmerin abgelehnt.

Rettender Bebauungsplan aufgehoben
Übrigens: Anton Kreilinger behauptet, bis 2008 hätte ein gültiger Bebauungsplan in der Gemeinde den geringeren Abstand (zwei statt drei Meter) zur Grundgrenze erlaubt – dieser wurde aber vor zehn Jahren aufgehoben.

Simone Waldl, Kronen Zeitung

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