Am vergangenen Montag berichtete die „Krone“ über einen schweren Verkehrsunfall, der fassungslos macht und ein Systemversagen staatlicher Organe vermuten lässt. Ende 2022 rammte ein Inder mit einem E-Bike bei der Kreuzung Neulinggasse in Wien-Landstraße auf dem Schutzweg und bei Rotlicht mit rund 40 km/h eine dreifache Mutter, wodurch die Frau schwerste Kopfverletzungen erlitt. Gemäß Bauart beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes lediglich 25 km/h. Bei den Erhebungen stellte sich heraus, dass sich der Inder illegal in Österreich aufhielt, jedoch einen Aufenthaltstitel für Portugal vorwies, worauf er prompt dorthin abgeschoben wurde. Der renommierte Rechtsanwalt Rainer Rienmüller vertritt das Opfer und kritisiert, dass nicht einmal ein Personalblatt aufgenommen worden sei, obzwar dies im konkreten Fall unerlässlich gewesen wäre. Somit erfolgte keine genaue Personensfeststellung. Ebenso sei kein Wohnsitz erhoben worden. Weiters, ob der Mann ein Einkommen oder eine Versicherung hat bzw. ob er ein Vermögen in seinem Herkunftsland hat. Doch obwohl Fluchtgefahr vorlag und die schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erfüllt gewesen wäre, sei der Mann nicht in U-Haft genommen worden, bemängelt der Rechtsanwalt. Resümee: Schwere Verletzung ist ein Delikt, das von Amtswegen zu verfolgen ist. Somit hätte sich der Täter nach Anzeigenlegung vor einem Gericht verantworten müssen. Ohne eine Präjudizierung in der Causa vornehmen zu wollen, darf dennoch festgehalten werden, dass in dem unglücklichen Fall geradezu ein Systemversagen aller involvierten staatlichen Organe vorliegen dürfte. Tragisch ist auch, dass niemand haftet und sich das Opfer auf eine unsichere Klage mit der Republik Österreich einlassen muss, damit sie zu ihrem Geld kommt.
Peter Puster, Gendarmerie-Chef-inspektor i. R., Feldkirchen bei Graz
Erschienen am Mi, 1.4.2026
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