In letzter Zeit häufen sich Gerichtsurteile, die in der breiten Bevölkerung, gelinde gesagt, Verwunderung und Kopfschütteln hervorrufen. Für das Durchschneiden der Kehle eines wehrlosen Kindes sowie für unterbliebene Hilfeleistung an einer nach Sturz tagelang hilflos in ihren Exkrementen am Boden liegenden 84-Jährigen, die daraufhin qualvoll verdurstet und verhungert, werden von der Justiz nur „bedingte“ Maßnahmen verhängt. Selbst Lesern der Gerichtsseiten, die über robuste Gesundheit verfügen, sollte sich dabei der Magen umdrehen.
Herwig Sembol, St. Georgen an der Gusen
Erschienen am Do, 6.11.2025
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.