„Es tut mir extrem leid, dass ich meinen Mitschülern Angst gemacht habe. Ich wollte nur was Lustiges sagen.“ Doch die Amok- und Rachedrohungen eines jungen Steirers versetzten seine Klassenkameraden in Todesangst. Am Oberlandesgericht in Graz wurde am Mittwoch entschieden, was mit dem 17-jährigen Steirer passiert.
Knapp zweieinhalb Jahre soll ein heute 17-Jähriger mit verschiedenen Rachedrohungen („ich werde gegen euch alle Rache nehmen“ oder „in der letzten Schulwoche plane ich einen Amoklauf“), seine Mitschüler in einer steirischen Mittelschule im Murtal in Panik versetzt haben.
Am Landesgericht Leoben wurde er wegen dieser Todesdrohungen zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Jugendliche berief gegen das Urteil, hoffte auf einen Freispruch oder eine Diversion. Am Mittwoch wurde vor dem Berufungssenat am Oberlandesgericht in Graz verhandelt.
„Hat Angst, eine Schule zu betreten“
„Er ist keine tickende Zeitbombe“, betont sein Verteidiger. „Das Urteil des Erstgerichts war weit überschießend aufgrund des Vorfalls am Borg Dreierschützengasse in Graz. Aber das war davor. Man musste kein Zeichen setzen. Mit der Verurteilung wurde ihm schon sein Wunschszenario im Leben, eine HAK zu absolvieren, genommen. Er hat Angst, eine Schule zu betreten. Aber er ist kein Krimineller. Er hat nur blöd geredet.“
Es tut mir auch extrem leid, dass ich meinen Mitschülern Angst gemacht habe. Ich wollte ihnen nichts tun.
Der Angeklagte (17)
„Warum haben Sie die Aufnahmeprüfung für die HAK nicht gemacht?“, interessiert Senatspräsident Christoph Sutter. „Ich wollte nicht mehr. Ich habe mich für eine Ausbildung entschieden“, sagt der Angeklagte mit leiser, schüchterner Stimme. Man merkt ihm seine Nervosität an. „Die Belastung in der Schule war zu groß. Er musste sich ein anderes Umfeld suchen“, ergänzt sein Anwalt. „Er erhofft sich nur, ein Teil der Gesellschaft zu sein, ohne den Stempel des Amokläufers am Kopf.“
„Ihre Mitschüler haben sich gefürchtet“
„Bislang hat er aber keine Verantwortung übernommen. Oder sich mit den Gründen seiner Tat auseinandergesetzt“, sagt der Oberstaatsanwalt. „Ihre Mitschüler haben sich gefürchtet“, ergänzt Richter Sutter. „Es tut mir auch extrem leid, dass ich ihnen Angst gemacht habe. Ich wollte ihnen nichts tun. Ich wollte nur was Lustiges sagen.“ Dass es nicht lustig war, habe er jetzt längst erkannt.
Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie tatsächlich Amok gelaufen wären.
Senatspräsident Christoph Sutter
„Vielleicht war das Motiv schwarzer Humor, aber Ihre Absicht war nachhaltig einzuschüchtern, dass die Mitschüler Angst um ihr Leben hatten. Was haben Ihnen die anderen angetan? Ihre Klassenkameraden waren Ihnen wohlgesinnt und mochten Sie“, erläutert der Richter schließlich nach der Beratung, warum es bei der Verurteilung bleibt. „Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie tatsächlich Amok gelaufen wären. Aber es war eine gezielte Einschüchterung über zweieinhalb Jahre.“
Das Urteil – fünf Monate bedingte Haft und Bewährungshilfe - ist somit rechtskräftig.
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