Ich habe so lange den Richter moralisch verurteilt, bis ich intensiver nachdachte. Er konnte nur darüber urteilen, was die Staatsanwaltschaft angeklagt hat. Praktisches Beispiel: Wenn die StA Herrn XY nur wegen Diebstahls beschuldigt, kann ein Richter nur darüber entscheiden. Selbst wenn er wüsste, dass XX auch einen Mord begangen hat. Der zuständige Richter hatte daher nur zwei Möglichkeiten. Sich getreu an die Anklage zu halten. In Kauf nehmend, damit möglicherweise ein Fehlurteil (Freispruch) zu fällen. Im Bewusstsein negativer Reaktionen. Oder seinem Herzen und seiner Überzeugung zu folgen: die Angeklagten zu verurteilen. Aber dann wäre er nur seiner Überzeugung, nicht aber seiner letzten moralischen Instanz, seinem Herzen, gefolgt. Denn wenn es manchmal noch so schwerfällt, muss eines immer gelten. Im Sinne der (wenn wahrscheinlich auch falschen) Anklage: in dubio pro reo.
Freddy Fridhof, Leoben
Erschienen am Mi, 8.10.2025
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