Salbungsvolle Worte gegen die Vernichtung von sehr wohl noch genussfähigen Lebensmittel hören wir viele. Auslöser ist aber nicht nur das Missverständnis rund um „best before“, sondern sind gesetzliche Bestimmungen zur Abgabe von Produkten nahe zum Ablaufdatum oder danach. Diese sollten bestimmungsgemäß vernichtet werden. Die persönliche Auswahl durch Prüfung von Aussehen, Geruch und dergleichen wird uns dadurch genommen! Also nicht WIR vernichten täglich millionenfach Nahrung!
Heinrich Nowak, Steinabrückl
Erschienen am Fr, 15.8.2025
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