Nach dem schrecklichen Amoklauf an einer Grazer Schule wurde wieder einmal der private Waffenbesitz generell in Frage gestellt. Beim Mord von Traiskirchen sind Strukturen und persönliche Voraussetzungen völlig anders, denn die Waffe war illegal und der Täter vorbestraft. Wenn jemand, unabhängig von Tathintergrund und Motiven, schon im Vorfeld so gewaltbereit und verhaltensauffällig agiert, sind Hafterleichterungen mit Freigang nicht nur in Frage zu stellen, sondern zu unterbinden. Zusätzlich sollte man sich auf den illegalen Waffenbesitz und den Schwarzmarkt, so schwierig das ist, stärker fokussieren, aber nicht ständig legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht stellen.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Do, 17.7.2025
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