Während des sechs Monate dauernden Grundwehrdienstes sollen Rekruten künftig eine einmonatige Dienstfreistellung bekommen, wenn sie Papa werden. Anspruch auf diesen „Elternmonat“ haben aber auch Soldatinnen und Soldaten im Präsenz- und Ausbildungsdienst bzw. Zeitsoldaten. Das sieht die Novelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes vor, die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) in Begutachtung geschickt wurde. Die Dienstfreistellung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ermöglicht es Eltern, ihre familiären Verpflichtungen zu erfüllen und den Grundwehrdienst attraktiver zu machen, so die Verteidigungsministerin. Ob durch die Abwesenheit vom Dienst das Bundesheer als Arbeitgeber attraktiver wird, sei dahingestellt. Sicher ist, dass es dadurch zu einer Verkürzung des Grundwehrdienstes auf fünf Monate kommt. In der Erfüllung ihrer Aufträge arbeiten Soldaten in eingespielten Teams. Ständiges Üben und gemeinsames Zusammenwirken ist Voraussetzung, um die komplizierte Handhabung des militärischen Gerätes zu erlernen. Der Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten ist das Minimum an Zeit, um die elementarsten Grundfertigkeiten des Soldatenhandwerks zu erlernen. Weniger Ausbildungszeit macht einfach keinen Sinn, die Zeit ist zu kurz, und durch die Abwesenheit von einem Monat wird die Teamarbeit gefährdet. Die Absicht, mit dem Papamonat das Bundesheer als Arbeitgeber attraktiver zu machen, ist ein plakativer Schnellschuss, der zu Lasten des Bundesheeres und dessen Einsatzbereitschaft geht. Die Zeit beim Bundesheer durch Abwesenheit attraktiver zu machen gleicht einem Treppenwitz, der zu Lasten der Sicherheit unseres Landes geht.
Franz Peer, Linz
Erschienen am Mo, 15.4.2024
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