Das Völkerrecht bietet eine friedliche Möglichkeit, den Ukraine-Konflikt zu lösen. Unverständlicherweise ist diese nicht oder kaum Inhalt der Diskussionen rund um ein mögliches Ende des Konfliktes, obwohl es in der Geschichte einige funktionierende Beispiele dazu gibt. Die Vorgangsweise ist im Prinzip die folgende: Die Kriegsparteien werden dazu motiviert, einen Waffenstillstand einzugehen. Die umkämpften Gebiete werden demilitarisiert und von einer internationalen Gemeinschaft unterschiedlicher Staaten – insbesondere USA und China – ohne ukrainische oder russische (militärische) Beteiligung verwaltet, kontrolliert und gesichert. Die Bevölkerung wird dazu angehalten, in ihre Heimatstädte und Dörfer zurückzukehren. Die Bevölkerung stimmt nach den demokratischen Grundsätzen einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, persönlichen, geheimen und freien Wahl mit einer Volksabstimmung darüber ab, ob ihr jeweiliges Gebiet zu Russland oder zur Ukraine gehören soll. Alle Parteien stimmen vorher zu, dass das Ergebnis der Volksabstimmung für alle bindend ist. Damit wäre friedlich entschieden, wohin die Gebiete gehören sollen. Die betroffene Bevölkerung würde selbst entscheiden, was sie will. Eine Umsetzung ist sicherlich nicht einfach und bedarf gehöriger Anstrengungen, es wird schwierig, aber es zahlt sich aus.
Horst Poosch, Gödersdorf
Erschienen am Di, 22.8.2023
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