Das freie Wort

Pensionisten, aufgepasst!

Der Anti-Teuerungsbonus vom letzten Jahr ist steuerpflichtig, auch wenn er nicht bei den Angaben über das Einkommen des letzten Jahres aufscheint. Diese Erfahrung mussten wir machen, da uns als Ostergeschenk ein Bescheid des Finanzamtes zukam wegen Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Jahr 2022, da dieser Betrag bei den Einkommen nicht angegeben wurde. Da dies mehreren Pensionisten bei der Arbeitnehmerveranlagung passieren kann, möchte ich Sie vor unliebsamen Überraschungen warnen.

Siegfried Schöpf, Innsbruck

Erschienen am Do, 13.4.2023

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