Dazu würde mich interessieren, wie es mit den vorgeschriebenen Abständen aussieht, wenn mir (ich richtungsbeihaltend) in einer Einbahn ein Radfahrer am entgegengesetzten Radweg entgegenkommt? Muss der Radfahrer mir gegenüber nicht dann auch die vorgeschriebenen eineinhalb Meter Abstand halten, was ja in vielen Gassen und Straßen eine Unmöglichkeit ist. Meines Erachtens müssen ja dann diese Radwege wegen der gesetzlichen Vorschreibung entfernt werden, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Und wenn man so um die Sicherheit der Radfahrer bemüht ist, warum zwingt man sie dann nicht wieder per Gesetz, dass sie einen Radweg oder Radstraße innerhalb eines 100-Meter-Radius benützen, und nicht so wie am Ring, wo 10 Meter neben der Fahrbahn ein Radweg ist, diesen nicht benützen, sondern stur und bösartig mit ihrem Verhalten eine Fahrbahn blockieren.
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