Nachdem nun das eingetroffen ist, was viele ohnehin schon vorher befürchtet hatten, wird wieder in alle Richtungen diskutiert. Die Vollversammlung der Kärntner Landwirtschaftskammer hat sogar beschlossen, die Politik möge die verhaltensauffälligen Wölfe zum Abschuss freigeben! Welcher Wolf ist verhaltensauffällig, wer kann das feststellen? Treibt ihn nicht der Hunger dazu, die armen Schäfchen zu töten? Weil der Hunger den Wolf regelmäßig befällt, wird er zum Serientäter oder, wie der neue Landwirtschaftskammer-Präsident sagte, zum verhaltensauffälligen Wolf! Müsste ich den Wolf bei Gericht verteidigen, bekäme er einen Freispruch, weil fressen zu den Grundrechten gehört! Will man, dass diesbezüglich Frieden einkehrt, muss man sich grundsätzlich neue fundamentale Regeln einfallen lassen!
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