Sollte 1 G statt 3 G als Zutrittsbedingung für Gastronomie, Kultur und Freizeit tatsächlich verordnet werden, wäre das der nächste Anschlag auf Freiheitsrechte. Diese Vorgangsweise würde dann voraussetzen, dass alle dort beschäftigten Personen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ausnahmslos ebenfalls geimpft sind. Das wäre dann nichts anderes als ein Impfzwang – in direkter Form für das Personal und indirekt für potenzielle Besucher und Gäste –, den die Politik immer ausgeschlossen hat.
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