Der vierte Afghane der mutmaßlichen Mörder von Leonie wurde in London verhaftet und soll nach Österreich ausgeliefert werden, von wo er schon längst hätte abgeschoben werden sollen, was aber unsere Behörden verabsäumt haben. Während Einheimische streng kontrolliert werden (alleine wegen Corona), scheint die Reisefreiheit für Illegale nach wie vor problemlos zu funktionieren. Warum dürfen Schubhäftlinge sich frei in der EU bewegen? Sie gehören in Schubhaft und baldmöglichst abgeschoben. Der gute Mann soll seine Strafe in Afghanistan verbüßen und nicht bei uns – wie es oft vorkommt – ein paar Monate in einem Sanatorium verbringen, um dann wieder auf die Menschheit losgelassen zu werden. Bei uns gilt ja für alle die Unschuldsvermutung – mit Ausnahme der gesunden Einheimischen. Bei denen gibt es eine Beweisumkehr, bei der man beweisen muss, dass man gesund ist, was jeder Rechtsgrundlage widerspricht. Muss man demnächst beweisen, dass man kein Verbrecher ist, oder ist es die Aufgabe der Behörden, den Verdächtigen die Schuld nachzuweisen?
Stephan Pestitschek, Strasshof
Erschienen am So, 1.8.2021
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