Die Rüge des Gesundheitsministers war genau so, wie sie erfolgte, richtig und nützlich. Der (österreichische) Bundeskanzler hat keine Richtlinienkompetenz; nicht er, sondern der Gesundheitsminister ist für Angelegenheiten der Volksgesundheit zuständig. Es ist rechtlich unsauber und politisch unfair und inakzeptabel, wenn der Bundeskanzler im Zuständigkeitsbereich des Koalitionspartners „wildern“ geht und (ohne vorherige Absprache mit diesem) die sprichwörtlichen Rosinen pickt.
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