Die Maßnahme „Vorlage eines negativen Testergebnisses“ bei allen körpernahen Dienstleistern kann ich nur begrüßen. Es bedeutet nicht nur den eigenen Schutz, sondern auch den Schutz aller Dienstleister. Wenn die Innungsmeisterin der steirischen Friseure Doris Schneider darin ein Problem sieht, ist anzunehmen, dass sie die Gesundheit der Berufsgruppe, die sie vertritt, nicht im Auge hat und ihr die Folgen der Pandemie nicht zur Gänze bewusst sind. Niemand kann behaupten, dass es nicht möglich ist, binnen 48 Stunden einen Test zu machen. Jene körpernahen Dienstleister, welche diese Sicherheitsmaßnahme ablehnen, haben die Möglichkeit, ihr Geschäft geschlossen zu halten. Abschließend möchte ich das Bewusstsein aller Menschen dahingehend schärfen, dass ohne das Zutun der gesamten Bevölkerung die Pandemie niemals einzudämmen ist.
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