Verurteilungen wegen schwerer Körperverletzung und Delikte gegen die Rechtspflege schlagen beim 37-Jährigen bereits zu Buche. Am Landesgericht Feldkirch kassierte er am Mittwoch wegen falscher Beweisaussage in einem Zivilverfahren eine unbedingte Haftstrafe.
„Trotz seines Vorstrafenregisters ist mein Mandant kein Schwerkrimineller“, versucht Verteidiger Alexander Wirth in seinem Plädoyer das Vorleben des 37-jährigen Montafoners zu schönen. Den jetzigen Fall betreffend, sei es für den Angeklagten einfach „blöd gelaufen“.
Beim Prozess geht es um Kanal- und Aufräumarbeiten rund um ein Haus in Schruns durch die Firma des Onkels des Angeklagten, der zu der Zeit als Lkw-Fahrer dort angestellt war. Das Problem: der Auftraggeber stand unter Sachwalterschaft. Heißt, der Mann war gesetzlich nicht geschäftsfähig, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Firma den Auftrag gar nicht hätte annehmen dürfen. Ein Anwalt wurde eingeschaltet.
„Habe von nichts gewusst“
Der Jurist wies zwar den Angeklagten, nachdem mit den Arbeiten begonnen worden war, auf die rechtliche Situation hin und forderte die sofortige Einstellung der Tätigkeiten. Da die ausführende Firma jedoch auf die 11.000 Euro an erbrachten Leistungen nicht verzichten wollte, klagte diese am Bezirksgericht Bludenz auf Schadenersatz, weshalb der nun Angeklagte auch damals behauptete, nichts von einer Erwachsenenvertretung des Auftraggebers gewusst zu haben.
Schlussendlich landete die Sache am Landesgericht Feldkirch. Denn nun warf der Staatsanwalt dem Landwirt falsche Beweisaussage und Prozessbetrug vor. In der Verhandlung am Mittwoch räumte der Angeklagte die Falschaussage ein: „Ich wusste gar nicht so recht, was besachwaltet heißt“, sagt der Vorbestrafte. Erst bei Gericht sei ihm aufgefallen, „dass da etwas ganz gewaltig nicht stimmt“.
Der Prozess endet mit einem Schuldspruch wegen falscher Beweisaussage. Richter Dietmar Nussbaumer verurteilt den Landwirt zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Eine ehemals zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von zwei Monaten wird widerrufen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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