"Doping"-Vergehen

Geldstrafen für Klubs im “Fall Christian Mayrleb”

Fußball
12.02.2007 21:11
Im "Fall Christian Mayrleb" hat es für die beteiligten Klubs Salzburg und Pasching ein Nachspiel gegeben. Der Senat 1 der Fußball-Bundesliga verhängte am Montagabend Geldstrafen in der Höhe von 7.500 bzw. 5.000 Euro. Die beiden Vereine hätten im Fall des mit einer positiven Doping-Probe überführten, aber mittlerweile freigesprochenen Pasching-Stürmers Anordnungen intern nicht korrekt umgesetzt.

"Auf Grund des § 32  der Bestimmungen für die Strafausschüsse (Anm.: Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung) haben die Klubs darauf zu achten, dass ÖFB-Anordnungen intern korrekt umgesetzt bzw. an die Mitarbeiter weiter gegeben werden", erläuterte der Vorsitzende des Senates 1, Dr. Manfred Luczensky. "Im vorliegenden Fall ist diese Verantwortlichkeit gegenüber dem Spieler von beiden Klub-Ärzten nicht erfüllt worden."

Blutdruckmittel mit verbotenen Substanzen
Mayrleb war am 6. November 2006 im Rahmen einer unangemeldeten Trainingskontrolle der nationalen Anti-Doping-Kommission (ÖADC) positiv auf eine verbotene, in dem Blutdruckmittel CoDiovan enthaltene Substanz getestet, aber schon am 18. November in erster Instanz vom Senat 1 der Bundesliga freigesprochen worden. Der 34- Jährige hatte beteuert, er habe das Mittel gegen seinen hohen Blutdruck von einem Arzt seines Ex-Klubs Red Bull Salzburg verschrieben bekommen und nicht gewusst, dass das Präparat auf der Dopingliste stehe.

Die Unabhängige Schiedskommission der Bundes-Sportorganisation (BSO) verzichtete daraufhin am 10. Jänner ebenfalls auf eine Doping- Sperre für den früheren österreichischen Teamspieler. In der Urteilsbegründung hieß es, dass zwar objektiv ein Doping-Vergehen vorliege, den Spieler allerdings keine Schuld trifft.

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(Bild: KMM)



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