Internet-Banken

ARGE-Daten testet Online-Banking

Web
07.04.2003 17:28
Die ARGE-Daten hat im Rahmen eines e-rating-Projekts alle wichtigen Telebanking-Anbieter einem Rating unterzogen. Bei derzeit rund 1,5 Mio. Telebanking-Konten ist Internet-Banking die mit Abstand erfolgreichste e-commerce - Anwendung. Testsieger wurde die easybank der BAWAG-Gruppe, die neben den formalen rechtlichen Mindestanforderungen auch die Möglichkeit vorsieht, innerhalb einer begrenzten Zeit für Überweisungen die Stornierung (Rückabwicklung) durchzuführen.
Wer mehrere Online-Konten bei einer oder mehrerenBanken besitzt, weiß die Bedeutung der Rückabwicklungzu schätzen. Immer wieder wird eine Buchung vom falschenKonto durchgeführt, bei Kontovorlagen Einträge nichtoder nicht richtig ausgebessert. Besonders Selbständige oderKleinunternehmer mit einer strikten Trennung privater und geschäftlicherKonten können von derartigen Fehlbuchungen ein Lied singen.Bei manchen Telebanking-Lösungen sind die Verfügungsrechteso ineinander verschachtelt, dass Fehlbuchungen praktisch vorprogrammiertsind.
 
Rückabwicklung sollte für Bankenverpflichtend sein
Die Möglichkeit einer Rückabwicklung, zumindestinnerhalb eines Banktages (etwa bis 14 Uhr) sollte laut ARGE-Datenfür alle Banken verpflichtend werden. Nur so kann auch fürden Internet-Laien und gelegentlichen Nutzer die Angst vor Fehlüberweisungengenommen werden und eine breitere Akzeptanz geschaffen werden.
 
Repräsentativer Querschnitt von 40Banken getestet
Insgesamt wurden 40 Finanzdienstleister getestet.Bewertet wurden jeweils nur die sachlich und rechtlich zutreffendenRegeln, trotzdem ergaben sich auch bei den Banken bei einigenEinrichtungen zum Teil erhebliche Mängel.
 
Sorgfaltspflichten können individuellvereinbart werden
Im Gegensatz zu den allgemeinen AGB's der Banken,die großteils wortident gehalten sind, werden die Sorgfaltsverpflichtungenbeim Telebanking höchst unterschiedlich weitreichend formuliert.Manche Bankenbedingungen sind schlicht überschiessend undfür Konsumenten entweder nicht erfüllbar oder nichtverständlich. Manchmal trifft beides zu. Allgemein gilltvor Gericht die Sorgfaltspflicht des Kunden als erfüllt,wenn er Zugangs- (PIN) und Transaktionscode (TAN) getrennt aufbewahrt.
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