Patent gesichert

EU: “Steirischer Hopfen” gehört jetzt den Slowenen

Wirtschaft
05.05.2017 17:33

Wo "steirischer Hopfen" draufsteht, darf per EU-Spruch ausnahmslos nur noch slowenischer drin sein: Unsere Nachbarn haben sich nämlich das EU-Patent für die Namensbezeichnung "Stajerski hmelj" - zu Deutsch "steirischer Hopfen" - gesichert. Auf heimischen Produkten darf die Bezeichnung daher nicht mehr stehen.

In Slowenien hat der Hopfenanbau eine lange Tradition, vor allem in der ehemaligen Untersteiermark, die noch heute von den Slowenen Stajerska genannt wird. Wie die "Steirische Wirtschaft" in ihrer am Freitag erschienenen Ausgabe berichtet, haben sich die südlichen Nachbarn das Patent auf die slowenische Bezeichnung des steirischen Hopfens nun gesichert - inklusive der Übersetzungen. Darunter fällt etwa auch "Styrian Hops", das bisher auf den Exportbieren der steirischen Hersteller stand.

"Hopfen aus der Steiermark" weiterhin erlaubt
Bei der Landwirtschaftskammer Steiermark hieß es am Freitag, dass man sich mit den Slowenen geeinigt habe. Die regionale Herkunft bleibe besichert. Auf der Bierflasche stehe künftig weiterhin "Hopfen aus der Steiermark" oder "Hopfen aus der Südsteiermark". Mit den slowenischen Verantwortungsträgern wurde "in guten Gesprächen vereinbart, dass heimischer Hopfen auf der Bierflasche weiterhin so bezeichnet werden darf", hieß es in einer Aussendung.

Hopfen wird in der Steiermark von 13 Landwirten im Raum Leutschach auf einer Fläche von rund 95 Hektar im Vertragsanbau erzeugt. Die Brauunion hat im vergangenen Jahr den Vertragsanbau mit den steirischen Hopfenbauern auf weitere sieben Jahre gesichert.

Die Kammer betonte, sie unterstütze die Vereinfachung bei der Zuerkennung des EU-Herkunftsschutzes: "Bevor ein regionales Produkt von der EU den Herkunftsschutz zuerkannt bekommt, ist auch in Österreich oft ein jahrelanges Verfahren erforderlich."

Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren gewünscht
Die Landwirtschaftskammer fordert eine Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren sowie eine besondere Rücksichtnahme bei grenzüberschreitenden Anbaugebieten. Um diese Erleichterungen durchzusetzen und die Antragsteller bei der Umsetzung des EU-Herkunftsschutzes zu unterstützen, haben die neun Landes-Landwirtschaftskammern Österreichs gemeinsam mit den Vereinigungen der geschützten Produkte den "Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel" ins Leben gerufen. Dieser hat im vergangenen Jahr seine Arbeit aufgenommen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele