10.10.2016 06:00 |

"Krone"-Ombudsfrau

"Unterjährigkeitszuschlag" bei Versicherungen

Versicherungsdeutsch ist eine eigene Sprache. Da gibt es zum Beispiel das Wort "Unterjährigkeitszuschlag". Das bedeutet: Wer seine Versicherungsprämie monatlich, viertel- oder halbjährlich begleicht, muss mehr einzahlen als bei jährlicher Überweisung!

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Im Kleingedruckten seiner drei Versicherungen fand auch Leser Norbert Ü. aus Buchkirchen (OÖ) diese Klausel. Erforderte umgehend eine Rückzahlung des Zuschlags. Vergebens. Seine Versicherung lehnte ab: "Versicherungsnehmer, die die Prämie unterjährig zahlen, sind bereits an Gewinnen beteiligt, obwohl sie das zugrundeliegende Kapital noch nicht geleistet haben." Auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand wurde angeführt.

Da die Klausel, in der die Mehrkosten festgeschrieben sind, auch vom Obersten Gerichtshof bereits als intransparent gerügt wurde, will sich Norbert Ü. nun einer Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) anschließen.

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