
Irrtum beim Fahrkartenkauf
Geirrt hat sich Leser Emmanuel H. aus Tirol bei der Buchung eines Zugtickets für eine Fahrt von Wien nach Innsbruck. "Ich habe leider schlichtweg übersehen, dass an dem Tag, für den ich mein Ticket gekauft habe, bereits ein Sommerticket für junge Menschen angeboten wird und ich deshalb meine Fahrkarte nicht mehr benötige", schilderte der junge Student. Da es sich bei seinem gebuchten Ticket um ein sogenanntes Sparschiene-Ticket handelte, das von Storno und Umtausch ausgenommen ist, lehnte die Bahn eine Erstattung ab. Nach Anfrage der Ombudsfrau haben sich die ÖBB aber ausnahmsweise bereit erklärt, Herrn H. die Ticketkosten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in einmaliger Kulanz zu erstatten.
Nichts als Ärger mit dem Handy
Nach zweimaliger Reparatur ging das Mobiltelefon einer Leserin aus Niederösterreich erneut kaputt - und das zwei Wochen nachdem sie es vom Geschäft abgeholt hatte. "Jetzt soll ich das Reparieren bezahlen, was ich aber nicht will. Deshalb verlangt man die Hälfte vom Kostenvoranschlag von mir. Ich möchte keinen Cent mehr für ein Handy bezahlen, das andauern spinnt", wandte sich Manuela K. verärgert an die Ombudsfrau. Laut mobiletouch sei eine Reparatur auf Garantie nicht möglich. Hersteller Samsung hat sich hingegen prompt für die negativen Serviceerlebnisse entschuldigt und unserer Leserin ein Austauschgerät angeboten!
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