Die Verwaltung soll schlanker werden. Und das bedeutet: Weg mit Vorschriften und Verordnungen. Das hilft künftig dem kleinen Häuslbauer wie auch Büroerrichtern. Auch Schutzbestimmungen für bestimmte Vogelarten und Verfahrens-Pflichten in Naturschutzgebieten werden „runtergeschraubt“.
„Der Naturschutz wird dadurch nicht aufgeweicht – im Gegenteil. Durch den Entfall unnötiger Verfahren bleibt mehr Zeit und Energie für die wirklich sensiblen und schützenswerte Fälle“, sagt Naturschutzreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner zu den geplanten Erleichterungen. So wird es in Naturschutzgebieten durch den Entfall von Ausnahmebewilligungen leicher werden sogenannte „Bagatellvorhaben“ umzusetzen. Derzeit muss für jeden Eingriff in Naturschutzgebieten ein aufwändiges Bewilligungsverfahren abgeführt werden.
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