„Geringfügige“ Störung
Schon 1999 hatte der Landeskontrolldienst den Zwei- und Dreifachverdiener geprüft, aber keinen Verdacht geschöpft, keine Untreue erkannt und keine Anzeige erstattet. „Das war Naivität“, glaubt nun Ackerl, dass Böhm damals nicht speziell auf seine Bezüge hin überprüft worden sei: Sonst hätten die Kontrollore den Gemeindereferenten auf diese Ungesetzlichkeiten aufmerksam machen müssen, die niemand gebilligt hätte.
„Böhm braucht sich nicht darauf ausreden, dass alles bewilligt war“, ärgert sich Ackerl, dass Böhm stets alle Ratschläge in den Wind geschlagen habe. Auch Stockinger lässt den alten Persilschein nicht gelten: „Die Prüfer haben offenbar nicht angeschaut, was Böhms Haupt- und was sein Nebenberuf ist.“
Foto: Chris Koller
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