Die beiden Urteile sind bereits rechtskräftig. Der 19-Jährige wurde allerdings vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Der Bursch, wie auch der 25-Jährige, sind vorbestraft. Für zwei Beschuldigte im Alter von 23 und 32 Jahren wurde eine Diversion ausgesprochen. Die Vorwürfe gegen die neun Beschuldigten betrafen Delikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung, Nötigung, Vergehen der kriminellen Vereinigung, Raufhandel und gefährliche Drohung.
Restliche Urteile bis Freitag
Die Verhandlung startete am Montag der Vorwoche. Mittlerweile ist der Prozess für 21 Angeklagte beendet, elf der insgesamt 32 Angeklagten stehen noch vor Gericht. Geplant ist, dass die restlichen Urteile kommenden Freitag verkündet werden, die Plädoyers sind für Donnerstagnachmittag vorgesehen. Bei jenen elf Angeklagten, für die der Prozess noch nicht beendet ist, soll es sich um den "harten Kern" der Gruppe handeln, der die Opfer laut Anklage mit Drohungen eingeschüchtert und zum Teil auch verletzt hat.
Am Dienstagabend waren zuerst zwei noch nicht rechtskräftige Entscheidungen erfolgt: Ein Angeklagter erhielt einen Freispruch, ein weiterer eine Diversion. Bei den zwei Beschuldigten handelt es sich um einen 20-jährigen Kroaten und einen 49 Jahre alten Bosnier. Der 20-Jährige bekam wegen Nötigung eine Diversion. Er muss eine gemeinnützige Leistung von 40 Stunden absolvieren, wie Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb erklärte. Der 49-Jährige wurde vom Vorwurf der Körperverletzung mangels Schuldbeweises freigesprochen.
Großteil der Angeklagten geständig
Die Mitglieder der Bande sollen ihre Opfer - vorwiegend Jugendliche - auf brutale Art und Weise eingeschüchtert und teils schwer verletzt haben. Die vorwiegend Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund sollen von November 2013 bis Herbst 2014 insgesamt rund 50 Gewalttaten hauptsächlich im Bezirk St. Johann im Pongau verübt haben. Wer gegen ein Gruppenmitglied war, bekam es laut Staatsanwaltschaft mit Repressalien zu tun. Zu Prozessbeginn hatte sich der Großteil der Angeklagten geständig gezeigt.
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