Die Bundesregierung hat am Donnerstag die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Begutachtung geschickt. SLAPP-Klagen sind ein Versuch, Medienschaffende oder auch Aktivistinnen und Aktivisten sowie NGOs durch Einschüchterung mundtot zu machen. Eine EU-Richtlinie hätte bereits seit Längerem umgesetzt werden müssen.
Nun hat sich die Regierung auf einen Gesetzesentwurf verständigt, der auch innerstaatliche Fälle, die den Großteil der SLAPP-Klagen ausmachen, abdeckt. „Die geplanten Regelungen sollen effektive und praxistaugliche Instrumente gegen missbräuchliche Verfahren schaffen und damit die wichtige Arbeit kritischer Journalistinnen und Aktivisten für unsere Demokratie schützen. Besonders hervorzuheben ist das vorgesehene Sanktionssystem, um auch finanzstarke Player von systematischer Einschüchterung abzuschrecken“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).
Der Entwurf wurde unter Einbindung von Fachleuten und Betroffenen erarbeitet, Stellungnahmen können jetzt bis zum 10. November abgegeben werden. Auch eine Reform des Medienrechts wurde im Justizministerium erarbeitet. Damit soll eine Lücke im Gesetz geschlossen werden, die zunehmend als Geschäftsmodell für teure Abmahnungen missbraucht wird. Sie dreht sich um rechtswidrige Kommentare im Onlinebereich. Bisher drohten „existenzgefährdende Verfahrenskosten“ für kleinere Medieninhaberinnen und Webseitenbetreiber, selbst wenn diese die Kommentare rasch löschten.
Der Rechtsschutz gegen Hass im Netz bleibt voll erhalten. Wir schieben jenen einen Riegel vor, die wichtige Rechtsmittel als Geschäftsmodell missbrauchen.
Justizministerin Anna Sporrer
Das ändert sich bei Hasskommentaren
Künftig müssen Betroffene von Hasskommentaren schriftlich eine Frist von fünf Werktagen einräumen, um gewisse Inhalte zu entfernen oder zu berichtigen. Nur wenn diese der Aufforderung nicht nachkommen, fallen im anschließenden Gerichtsverfahren Kosten an. „Der effektive Rechtsschutz gegen Hass im Netz bleibt voll erhalten, gleichzeitig schieben wir jenen einen Riegel vor, die wichtige Rechtsmittel als Geschäftsmodell missbrauchen wollen“, sagte Sporrer.
Die Regierung hat außerdem eine neue Zustellförderung für Medien, eine höhere Digitaltransformationsförderung und Fördermittel zur Einrichtung einer Kontaktstelle, um den Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, beschlossen. Die Zustellförderung sieht für Tages- und Wochenzeitung 22,5 Millionen Euro pro Jahr vor. Für unadressierte, wöchentlich oder 14-tägig erscheinende „Druckwerke“ von zumindest bezirksweitem Interesse sind zusätzlich vier Millionen Euro vorgesehen. Gratiszeitungen, die keine Hauszustellung anbieten, sollen hingegen keine Förderung erhalten. Ausgeschlossen wird auch, wer etwa wiederholt zu Hass oder Gewalt aufstachelt oder wenn Verurteilungen wegen Verhetzung vorliegen.
FPÖ stimmte gegen Paket, Grüne dafür
Mit 100.000 Euro pro Jahr sollen unter anderem Rechtsberatung und Hilfe für Journalistinnen und Journalisten finanziert werden, die gezielter Einschüchterung oder tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Die Digitaltransformationsförderung wird 2027 und 2028 um vier Millionen Euro auf 24 Millionen Euro aufgestockt.
Die Grünen stimmten allen drei Gesetzesentwürfen zu, die FPÖ stimmte gegen das Paket, da sie unter anderem Gratismedien wie „Heute“ und „oe24“ benachteiligt sehen. Das Paket sichere regionale Informationsversorgung und unterstütze die digitale Weiterentwicklung der Medien, meinte wiederum der ÖVP-Abgeordnete Kurt Egger.
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