Zu 13.500 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt, ist ein deutscher BMW-Lenker (66) am Donnerstag im Salzburger Landesgericht wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Hintergrund war der tragische Unfall-Tod des prominenten Schladminger Wirten Thomas Knaus (48) und seiner Freundin Kathrin (37).
Das Paar war an jenem 21. Juni mit einem Motorrad auf der B320 in Radstadt unterwegs, als ein entgegenkommender BMW komplett auf die falsche Spur geriet. Aufgrund der frontalen und wuchtigen Kollision erlitten Knaus und seine Freundin tödliche Verletzungen. Der Wirt war aufgrund seines Schladminger Lokals „Almrausch“ weithin in der Region bekannt. Der Verlust traf Angehörige, Freunde und etliche Bekannte schwer – die „Krone“ berichtete mehrfach darüber.
“Habe keine Erklärung dafür“
Doch das Warum wird wohl ungeklärt bleiben. An den Grund seines Fahrfehlers könne er sich nicht erinnern, meinte der Deutsche (66) beim Prozess am Donnerstag im Salzburger Landesgericht. An jenem Tag war er mit seiner Frau auf Urlaub: Sie wollten von Schladming nach Maria Alm. Er war auch zum ersten Mal auf der B320 unterwegs. „Ich bedauere es sehr. Ich grüble seit vier Monaten, aber ich habe keine Erklärung dafür“, so der 66-Jährige gegenüber dem Richter.
Das Gesetz schreibt in solchen Fällen eine Geldstrafe vor. Einen Mehrwert an einer Freiheitsstrafe kann ich nicht erkennen.
Richter Markus Hanl bei der Urteilsbegründung
Unfall-Experte und Gutachter Gerhard Kronreif klärte die Unfallursache auf: ein fataler Aufmerksamkeitsfehler. Bis zu drei Sekunden lang habe der BMW-Fahrer „gar keine Reaktion“ gezeigt. Er sei vor der lang gezogenen Rechtskurve einfach geradeaus gefahren, und so auf die Gegenfahrbahn geraten. „Ein Spurhalteassistent hätte das Fahrzeug auf der Spur gehalten.“ Einen solchen hatte der BMW des Deutschen aber nicht.
„Wir wissen, was passiert ist. Wir wissen aber nicht, warum“, richtete der Richter seine Worte zum Angeklagten und verurteilte ihn wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu 13.500 Euro Geldstrafe – die Hälfte davon bedingt. „Das Gesetz schreibt in solchen Fällen eine Geldstrafe vor“, betonte der Richter abschließend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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