Bulgare vor Gericht

Im Vorrausch mit Pkw in Radfahrer gerast

Vorarlberg
24.08.2026 07:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Am Landesgericht Feldkirch musste sich ein Bulgare verantworten, weil er betrunken mit seinem Pkw einen auf dem Radstreifen fahrenden E-Biker erfasst und schwer verletzt hatte. Das Unfallopfer kämpft bis heute mit den Folgen.

Zum Unfallzeitpunkt hatte der Bulgare 2,22 Promille intus. Ein Wert, bei dem selbst Staatsanwalt Richard Gschwenter ins Staunen gerät. Mit diesem Alkoholpegel im Blut steuerte der 34-jährige Arbeiter im März sein Auto durch Dornbirn – und verschuldete letztlich einen Horror-Crash. „Es hätte auch Tote geben können!“, hält der öffentliche Ankläger gleich zu Beginn der Verhandlung fest.

Kontrolle über das Lenkrad verloren
Zum Fall: Der Bulgare kam von einer Feier, hatte ordentlich getankt. Gegen 22.30 Uhr verlor der Betrunkene auf der Dr.-Anton-Schneider-Straße in Dornbirn-Haselstauden die Kontrolle über seinen Pkw und erfasste mit voller Wucht einen 35-jährigen E-Biker auf dem Radweg.

Das demolierte E-Bike zeugt von der Wucht der Kollision.
Das demolierte E-Bike zeugt von der Wucht der Kollision.(Bild: Privat)

Der zweifache Familienvater flog über die Motorhaube, knallte gegen die Windschutzscheibe und wurde dann auf den Boden geschleudert, wobei er seine unmittelbar vor ihm radelnde Frau mitriss. Irrwitzigerweise gibt der Bulgare nach der Kollision noch einmal Gas und rammt mit seinem Wagen eine Mauer. Sein Auto endete als Totalschaden, die Straße musste für eineinhalb Stunden gesperrt werden.

Unzählige Brüche und schwere Prellungen
Die Liste der Verletzungen des Radfahrers liest sich wie ein medizinisches Horrorkabinett: Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Rippen, Fußknöchel – alles gebrochen oder schwer geprellt. Acht Wochen kämpft sich der Mann durch Spital und Reha. Ausgeheilt sind die Verletzungen aber bis heute nicht. Seine Frau kommt mit Prellungen und Schürfwunden davon – was fast ein kleines Wunder ist.

Diversion kein Thema
Vor Gericht dann die große Reue: Der Bulgare gesteht alles, entschuldigt sich bei seinen Opfern. „Er kann es leider nicht mehr rückgängig machen“, seufzt Verteidiger Hamza Ovacin und stellt eine Diversion in den Raum. Für den Staatsanwalt ist eine solche angesichts des Promillewertes aber kein Thema. Das Urteil: fünf Monate bedingte Haft, 960 Euro Strafe. Die Richterin spricht Klartext: „So ein Delikt bedarf einer hohen Bestrafung.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig, erledigt ist die Sache für den Alkolenker aber noch nicht – denn zivilrechtlich dürfte ihn noch ein dickes Nachspiel erwarten.

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