119 Verträge geprüft

AK rügt Abzocke von Altbaumietern in Wien

Wirtschaft
25.06.2014 12:05
Die Arbeiterkammer hat befristete Mietverträge von Wiener Altbauwohnungen überprüft. Das Ergebnis: Die Mieter würden regelrecht abgezockt, wie es am Mittwoch in einer Aussendung hieß. Lediglich eine einzige Wohnung blieb mit der Miete unter dem zulässigen Richtwert, alle anderen überstiegen die Richtwertgrenzen zum Teil deutlich.

Die AK hat Mietern angeboten, ihren Mietzins von befristeten Mietverträgen im Altbau zu prüfen. Die Überprüfung von 119 Verträgen habe gezeigt: Diese Mieter zahlten im Schnitt um rund 200 Euro pro Monat zu viel, inklusive Umsatzsteuer waren es sogar fast 220 Euro.

Unerlaubter Mietaufschlag betrug im Schnitt rund 71 Prozent
Die meisten Verträge waren auf fünf oder drei Jahre befristet - einige wurden mehrmals verlängert. Die Wohnungsgröße betrug durchschnittlich 67 Quadratmeter. Die Vermieter haben im Schnitt 502 Euro an Hauptmietzins (netto) verlangt. Nach Prüfung von Lage und Ausstattung habe sich gezeigt: Im Schnitt hätten nur 303 Euro an Hauptmietzins vorgeschrieben werden dürfen. Rechne man die Umsatzsteuer dazu, betrug der unerlaubte Mietaufschlag laut Arbeiterkammer rund 71 Prozent. Die Überzahlung machte für einen Durchschnittshaushalt mehr als 2.600 Euro im Jahr aus.

Nur eine der überprüften Wohnung war günstiger
Der krasseste Fall: Für eine 92 Quadratmeter große Wohnung wären 575 Euro Hauptmietzins zulässig gewesen. Der Vermieter verlangte rund 1.087 Euro. Der Mieter zahlte laut AK im Jahr inklusive Umsatzsteuer um über 6.700 Euro zu viel an Miete. Lediglich eine einzige Wohnung war günstiger als der zulässige Richtwertmietzins. Der Vermieter verlangte 248 Euro Hauptmietzins, obwohl 280 Euro zulässig gewesen wären.

Die Arbeiterkammer hat die Mieter über die unrechtmäßigen Überzahlungen informiert und ihnen geraten, ihre Ansprüche vor der Schlichtungsstelle durchzusetzen. Es sei, so wurde betont, auch nach Beendigung des Mietverhältnisses noch ein halbes Jahr Zeit, die zu viel bezahlte Miete inklusive Umsatzsteuer und Zinsen zurückzuholen.

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