Der Verkehr in der Grenzregion ist davon nicht betroffen. Die Republik kämpft weiter.
Keine außergerichtliche Einigung erzielte die Republik Österreich um die zusätzlichen Mehrheitsanteile der Raaberbahn. Ungarn erwarb 2024 an der Bahn die Anteile der Strabag, hält seither zwei Drittel und hat so das alleinige Sagen.
Beschluss soll aufgehoben werden
Österreich hält rund 25 Prozent, beeinspruchte den Beschluss zur Kapitalerhöhung und Satzungsänderung und will die Aufhebung des Beschlusses. Ein Gericht in Ungarn gab dem nicht statt. Die Republik Österreich ging daraufhin rechtlich dagegen vor. Dieses Verfahren wurde im Herbst 2025 für Verhandlungen pausiert.
„Vertrag bleibt unberührt“
Diese führten aber nicht zu einer außergerichtlichen Einigung und daher geht der Prozess am Handelsgericht von Győr weiter. In einer Aussendung „geht das österreichische Mobilitätsministerium davon aus, dass der Verkehrsdienstevertrag im Burgenland davon unberührt bleibt.“ Wichtige Entscheidungen liegen aber in Ungarns Verantwortung.
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