Die herrschenden Taliban schränken die Frauenrechte in Afghanistan noch weiter ein. Sie schickten Gesetzestexte an die Gerichte, wonach Männer und Frauen formell nicht gleichgestellt sind. Ehemänner erhalten damit offiziell eine Autoritätsposition und dürfen etwa entscheiden, ob Frauen ihre Herkunftsfamilien besuchen dürfen oder nicht.
Frauen, die ihre Angehörigen häufig ohne die Erlaubnis ihres Ehemanns aufsuchen, dürfen laut dem Gesetz eingesperrt werden. Dadurch wird nicht nur ihre Freiheit beschnitten, sondern auch die Möglichkeit, Schutz bei Gewalt zu suchen. Das neue Dekret erlaubt alle Formen von Gewalt gegen Frauen, sofern es keine schweren und sichtbaren körperlichen Verletzungen gibt.
Darüber hinaus wollen die Taliban härter gegen ihre Kritikerinnen und Kritiker vorgehen. Unter Strafe gestellt werden sowohl Kritik an Amtsträgern und ihrer Politik als auch an der Auslegung des islamischen Rechts. Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler warnen auch vor weiterer Diskriminierung religiöser Minderheiten in Afghanistan. Artikel 26 stellt die Abkehr von der hanafitischen Schule des Islam – eine der sunnitischen Rechtsschulen – unter Strafe.
Strafen hängen von Schicht ab
Das Gesetzeswerk sieht auch unterschiedliche Strafen je nach Stellung in der Gesellschaft vor. So sollen gegen religiöse Gelehrte sowie Eliten – etwa Stammesführer und Geschäftsleute – keine Gefängnisstrafen verhängt werden. Vielmehr sollten sie bloß vom Gericht über ihr Verhalten informiert werden. Gegen Angehörige der mittleren Schicht können Haftstrafen verhängt werden. Untere Schichten können für Vergehen ausgepeitscht werden. Die Taliban argumentierten damit, dass es unzählige Verweise auf eine Unterscheidung von Gesellschaftsgruppen in islamischen Texten gebe.
Die UNO-Frauenorganisation UN Women zeigte sich „zutiefst besorgt“ über die Auswirkungen der Gesetzestexte. Frauen würden insgesamt vor erhebliche Hürden bei der Suche nach Gerechtigkeit gestellt. Bisher ist wenig darüber bekannt, wie Gerichte im Land den neuen Rechtsrahmen tatsächlich anwenden. „Die Taliban gehen oft von einem Gewohnheitsrecht aus, nach dem es klar sein sollte, wie man sich zu verhalten hat“, sagte der langjährige Afghanistan-Fachmann Thomas Ruttig. Taliban-Offizielle kündigten bereits an, Menschen vor Gericht zu bringen, wenn sie die neuen Gesetze kritisieren.
Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2024 entschieden, dass Afghaninnen eine derart schwierige Situation in ihrem Land haben, dass diese bereits ein Asylgrund ist.
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