Eine Jugendbande setzte sich ein erschreckendes Ziel: Weil ihre „Brüder“ im Häfn sitzen, wollten vier gerade Strafmündige hinter Gitter. Vor der Polizei sagen die Schüler, die bald vor Gericht müssen, sogar, wenn sie freigelassen werden, begehen sie weitere Straftaten. Die Drohung machte ein 14-Jähriger wahr …
Der Bub war erst zwölf Jahre alt, als ihn vier Jugendliche im Zug nach Neusiedl am See mit einer Softgun bedrohten, Geld von ihm forderten – sechs Euro konnte er ihnen geben. Nur eines der Verbrechen, die den gerade einmal 14-Jährigen vorgeworfen werden. Aber der Grund, warum die Burschen – ein Syrer, ein Afghane und zwei Österreicher – verhaftet wurden.
Weitere Taten bei Freilassung angekündigt
Und bei der Polizei machten sie eine hoch bedenkliche Aussage: „Die Beschuldigten gaben an, dass sie inhaftiert werden wollen, um ihren Brüdern ins Gefängnis zu folgen.“ – gemeint sind die Freunde der Schüler. Von denen wohl auch einige in der Justizanstalt Josefstadt sitzen dürfen. Es ging noch weiter: „Für den Fall einer Freilassung kündigten sie weitere Taten an.“
Wurde nicht als U-Haft-Grund gewertet
Für die Haft- und Rechtsschutzrichterin am 18. Dezember kein Grund, einen der 14-Jährigen nicht wieder auf freien Fuß zu setzen – schließlich war er geständig, sei unbescholten – strafmündig war er da aber erst seit zwei Monaten …
Und siehe dar, der Bursche machte seine Drohung vor den Beamten in Rekordgeschwindigkeit wahr und verübte mehrere Autoeinbrüche. Wieder klickten die Handschellen; wieder kam er ins Gefängnis. Wo der Schüler immer hinwollte.
Tage im Gefängnis wohl gezählt
Zu einer nächsten U-Haft-Prüfung kam es nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft Wien erhob Anklage gegen die kriminelle Jugendbande. Verteidiger Philipp Winkler über den unbelehrbaren 14-Jährigen: „Die Jugendlichen sind sich der Konsequenzen nicht bewusst. Weder für sich selbst noch für ihre Familien.“
Realistisch gesehen werden sie nach dem Prozess aber wohl nicht mehr lange im Gefängnis verbringen. Ihnen droht bei einer Verurteilung maximal fünf Jahre in Haft. In der Praxis bleibt es aber in solchen Fällen bei bedingten Strafen, selten bei teilbedingten. Ob sie in den Häfen zurückkehren, wird sich dann wohl zeigen.
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